Krankenkassentarife

Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen im Vergleich.

Krankenkassenbeiträge 2015

Ab dem 1.1.2015 entfällt der gesetzlich festgelegte Einheitsbeitragssatz der Krankenkassen. Ab diesem Datum können die Krankenkassen wieder einen individuellen Beitrag erheben.

Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitragssatz von 14,6%, der bei Pflichtversicherten zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag unterschiedlicher Höhe, der allein vom Versicherten getragen wird.

Bei der Mehrheit der Krankenkassen beträgt dieser Zusatzbeitrag 0,9%, einige Kassen haben aber einen niedrigeren Beitragssatz beschlossen. Die nachfolgende Tabelle listet die Krankenkassen auf, die nach unseren Recherchen einen abweichenden Beitragssatz haben werden (Stand 22.12.2014).

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