Suche:



Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Czauderna, 11.04.2010, 18:24 (vor 771 Tagen) @ Kristjansson

Hallo,
entscheidend für den Beginn des Krankengeldanspruchs ist der Eingang der Arbeitsunfähigkeitsmeldung (das kann auch mündlich geschehen - wenn also die Meldung rechtzeitig bei Kasse B eingegangen ist obwohl eigentlich aber Kasse A zuständig war dann ist die Bescheinigung rechtzeitig eingegangen, auch für Kasse A -
da wĂĽrde ich nochmals nachhaken.
Bei einer verspäteten Meldung (mehr als einer Woche nach Ausstellung) beginnt der Kran kengeldanspruch mit dem Tag des Eingangs der Meldung bei der Kasse - das msusst du dann auch so hinnehmen.
GruĂź
Czauderna

  1669 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

26876 Einträge in 4639 Threads, 194 angemeldete Benutzer, 23 Benutzer online (0 angemeldete, 23 Gäste)
Forums-Zeit: 21.05.2012, 21:19