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Re: Rückwerbungen bei der DAK (Krankenkassenrecht)

gast, 07.03.2010, 13:15 (vor 806 Tagen) @ John

das mit den 60 EUR ist doch ein alter Hut. Das ist die sogenannte DAK-Gesundheitsprämie, die gibt es bereits seit JAHREN und wurde gerade erst in einem mailing Ende 2009 beworben.

Es ist hier also nicht geheimes oder verbotenenes (dem BVA auch bekannt, da es in der Satzung steht) und steht jedem Mitglied zu egalob er kündigt oder nicht.

Derartiges bieten viele andere KK auch an und z.T. deutlich höhere Beträge.

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