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Re: Wechsel Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

general1983, 19.02.2010, 11:24 (vor 822 Tagen) @ Schäfer

Nein,

wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung bis zum 15.03.2010 (bei DAK) wahrnehmen und die Kündigung bestätigt bekommen, brauchen Sie den Zusatzbeitrag vom Februar bis zum April nicht bezahlen und folglich das Schreiben auch nicht zu beantworten.

Schöne Grüße

general1983

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