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Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl, Berlin 030-44708410, 08.01.2010, 12:40 (vor 864 Tagen) @ Y. B.

Wenn Du im Herbst 2006 die Versicherungsbeiträge noch in voller Höhe bezahlt hast, kannst Du die Rechnung gemäß BGB bei der PKV einreichen, denn das Rechnungsdatum hier der 23.12.2009 zählt. Die dreijährige Verfallsfrist gilt für den Leistungserbringer hier Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde und begint nach Urteilen einiger Gerichte in konkreten Fällen bis spätetens drei Monate nach Behandlungsabschluss bzw. dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beide Fristen wurden, wenn auch sehr spät erfüllt.

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Forums-Zeit: 21.05.2012, 19:15