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Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Czauderna, 14.12.2009, 19:55 (vor 889 Tagen) @ Trypta

Hallo,
ja, wenn die beiden Einkommenseuerbescheide gleichzeitig bei der Kasse eingereicht wurden dann wird die Berechnung fĂĽr 2006 vorgenommen und nachgefordert oder zurĂĽckgezahlt und fĂĽr 2007 passiert das Gleiche. Die Einstufung fĂĽr 2007 ist dann eine endgĂĽltige was zur Folge hat as bei Vorlage des Bescheides fĂĽr 2008 keine rĂĽckwirkende Nachforderung bzw. Erstattung mehr erfolgt. Es wird eine NEueinstufung bis zu dem Zeitpunkt gemacht an dem der Bescheid fĂĽr 2009 vorgelegt wird usw.,usw.
GruĂź
Czauderna, der das immer so gehandhabt hat.

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