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Stiefkinder mitversichern (Krankenkassenrecht)

Gast, 13.11.2009, 13:00 (vor 920 Tagen)

Im Forum fand ich dies: "Ein Stiefkind kann immer mitversichert werden, wenn das Mitglied den überwiegenden Unterhalt des Kindes leistet. Den überwiegenden Unterhalt leisten Sie, wenn Sie mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs des Kindes aufbringen.
Der Unterhaltsbedarf wird ermittelt, indem das Netto-Gesamteinkommen der Familie (einschl. Unterhaltszahlungen) durch die Anzahl der Familienangehörigen geteilt wird."

Wir haben drei Kinder. Eines davon mein leibliches. Wir sind also zu fünft.
Mein Netto liegt bei 1380,-
Der Unterhalt meiner Stieftochter liegt bei 295,-
Der Unterhalt meines Stiefsohnes liegt bei 295,-

Wie viel Einkommen muss ich aufbringen, um meine Stiefkinder mitversichern zu können?
Welche Formel wird da angewandt?

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