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Re: Krankengeld <=> Wochenend-Lücke bei AU-Bescheinigungen (Krankenkassenrecht)

Michael, 27.10.2009, 11:06 (vor 937 Tagen) @ Manfred

Nach den geltenden AU-Richtlinien ist eine Arbeitsunfähigkeit auch an arbeitsfreien Wochenenden und Feiertagen vom Arzt zu bescheinigen (wenn denn tatsächlich auch AU vorliegt). Wenn der Arzt Montags eine Erstbescheinigung ausstellt und ggf. noch ein Diagnosewechsel vorliegt, ist die Sache sowieso eindeutig. Bei Arbeitslosen beginnt die 6-Wochenfrist nach § 126 SGB III ab Montag wieder neu.
Aufgrund Ihrer Fallschilderung handelt es sich wohl um einen formalen Fehler des Arztes.

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