Suche:



Re: nicht versichert (Krankenkassenrecht)

Nina, 07.10.2009, 16:16 (vor 957 Tagen) @ Targot

Targot: Das klingt danach, als würden die Krankenkassen eine "Kulanzzeit" zulassen.
Allerdings verstehe ich nicht so recht, was der Paragr. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dazu aussagt.
Außerdem versteh ich dann auch nicht, warum mir die AOK dann so auf die Pelle rückt, wenn sie nichts verlangen kann. Ich möchte auch nochmal auf das PS in meinem Brief,den ich von der KV bekommen habe, hinweisen: "Besitzen Sie für die Zeit keinerlei Absicherung im Krankheitsfall, tritt die neue Versicherungspflicht verbunden mit einer Beitragszahlung auch rückwirkend ein."

???

  260 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

26876 Einträge in 4639 Threads, 194 angemeldete Benutzer, 25 Benutzer online (0 angemeldete, 25 Gäste)
Forums-Zeit: 21.05.2012, 18:07