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verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Krankenkassenrecht)

Daniel B, 29.08.2009, 10:05 (vor 996 Tagen)

ich war für den Zeitraum 13.05 - 19.07.09 Arbeitsunfähig. Da die Entgeltzehlung meines Arbeitgebers am 28.06.09 endete, bestand ab dem 29.06.09 ein Anspruch auf Krankengeld via Kasse.
Habe leider die Arbeitsunfähigkeit der Kasse erst am 10.08.09 schriftlich mittgeteilt.
Jetzt weigert sich die Kasse für den Zeitraum 29.06. - 19.07.2009 Krankengeld zu zahlen! § 49 SGB V.
Habe ich noch möglichkeiten diesen §49 SGB abs.5 zu umgehen??
Danke
Daniel

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