Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? (Private Krankenversicherungen)
"in Arbeitnehmer und bekomme ja in meinem Nettogehalt bereits den AG-Zuschuss ausbezahlt. "
Falsch. Ihr Nettogehalt ist der um den PKV-Arbeitgeberzuschuss verringerte Auzahlbetrag, also niedriger als das, was Sie aufs Konto bekommen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank finanziell genauso dastehen wollen, wie vorher, müssen Sie Ihr Nettogehalt + den vollen Beitrag PKV/PV + den vollen Beitrag zur Renteversicherung (AG + AN-Anteil) versichern. Das ist also erheblich mehr als nur das Nettogehalt. Nicht alle KTG-Versicherungen erlauben es, sich bis zu dieser Höhe abzusichern. Manche gehen auch pauschal vor (z.B. max. 80% vom Brutto).
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- Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? - Kauer, 12.05.2010, 13:54
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- Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? - andjessi, 13.05.2010, 00:09
- Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? - RHW, 13.05.2010, 07:59
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- Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? - RHW, 13.05.2010, 07:59
- Re: Krankentagegeldversicherung - Welche Höhe? - andjessi, 13.05.2010, 00:09