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Re: GKV / Ausland / Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

RHW, 04.05.2010, 16:24 (vor 645 Tagen) @ Bald2xMami

Hallo,
hier noch eine kleine Anmerkung zur RĂĽckkehr aus Katar:
Wenn man dann versicherungspflichtig ist (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitnehmertätigkeit zwischen 401 und 4162 EUR) wird man in Deutschland wieder GKV-Mitglied.
Eine freiwillige Versicherung ist in anderen Fällen (z.B. Arbeitsunfähigkeit bei Rückkehr oder Beginn einer Selbständigkeit) aber nicht möglich. Die Versicherung in Katar wird nach dem Sozialgesetzbuch teilweise wie eine Privatversicherung behandelt.
Ggf. gibt es noch eine Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V, die viele Parallen zu einer freiwilligen Versicherung hat.
In der Krankenversicherung der Rentner können die Auslandsaufenthalte evtl. zu höheren Beiträgen führen (machmal beginnt eine Rente, eher als man denkt).
Am besten bei der deutschen Krankenkasse nach den Einzelheiten der Anwartschaftsversicherung erkundigen und dann in Ruhe entscheiden!! In vielen Fällen ist die Anwartschaft nicht empfehlenswert, man sollte sich aber mal damit beschäftigt haben.
GruĂź
RHW

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