Suche:



Re: Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

RHW, 22.04.2010, 18:47 (vor 656 Tagen) @ Olli

Hallo,
Bereitschaftspauschalen, die vertraglich vereinbart wurden, werden angerechnet.
400-Euro-Jobs wurden von 1998 bis März 2002 angerechnet. Seit April wird ein 400-Euro-Job nur angerechnet, wenn es der zweite zeitgleiche 400-Euro-Job ist und von diesem Job normale Krankenkassenbeiträge des Arbeitnehmers (nicht Arbeitgeberpauschale!!!) abgezogen werden.
Solange der Grenzwert von 4162,50 Euro nicht überschritten wird, besteht weiter Versicherungspflicht.
Gruß
RHW

  842 Views

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

26555 Einträge in 4581 Threads, 180 angemeldete Benutzer, 16 Benutzer online (0 angemeldete, 16 Gäste)
Forums-Zeit: 08.02.2012, 03:16