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Re: Beitragsbemessung - Fahrtkosten (Sonstige Themen)

RHW, 27.03.2010, 18:30 (vor 683 Tagen) @ Markus

Der o.g. Link gilt nur bei der Zuzahlungsbefreiung:
http://195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=915090
Bei der Beitragsberechnung sind folgende Regelungen maĂźgebend:
§ 3
Beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen,
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der VersorgungsbezĂĽge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die
für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne RĂĽcksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den fĂĽr die SachbezĂĽge geltenden
Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde BerĂĽcksichtigung von Zwecksetzungen
einzelner Einnahmen findet nicht statt.

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grundsätze__Beitragszahler_12521.pdf

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