Re: Leistungsausschluss (Sonstige Themen)
Leider hat der Versicherer recht. Du hast den Vertrag durch Deine einseitige Willenserklärung (vermutlich zum 01.01.2010) gekündigt.
Der Versicherer bietet Dir einen neuen Vertrag ab 01.01.2010 an (vermutlich unter der alten Versicherungsscheinnr. und zur alten Prämie) besteht dabei aber auf einem umfangreichem Risikoausschluß. Da der Versicherer in seiner Entscheidung frei ist, zu welchen Konditionen er Dir die Zusatzversicherung anbietet, ist seine Vorgehensweise rechtmäßig.
Nun kannst Du entscheiden, ob Du das Angebot annimmst oder nicht. Das ist Deine freie Entscheidung.
Ich wĂĽrde an Deiner Stelle z.B. mit Hilfe eines Maklers prĂĽfen lassen, ob andere Versicherer in Frage kommen, die den AusschluĂź fĂĽr psychische Erkrankungen weniger eng sehen.
Wenn Du allerdings beim aktuellen Versicherer bleibst, gilt der Ausschluß für alle seelischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen gleich welcher Art und Ursache - und damit unabhängig von Deiner eigentlichen (eingegrenzten) Vorerkrankung.
Fakt ist jedenfalls, dass Du keine Möglichkeit hast, den Versicherer zur Abschwächung des Risikoausschlusses zu zwingen.
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- Leistungsausschluss - Sharon, 26.10.2009, 18:42
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- Re: Leistungsausschluss - Charlie Brown, 26.10.2009, 21:00
- Re: Leistungsausschluss - Sharon, 29.10.2009, 01:31
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- Re: Leistungsausschluss - Joachim Röhl, 29.10.2009, 11:00
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- Re: Leistungsausschluss - Sharon, 29.10.2009, 12:07
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- Re: Leistungsausschluss - Joachim Röhl, 29.10.2009, 12:47
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- Re: Leistungsausschluss - Joachim Röhl, 29.10.2009, 12:47
- Re: Leistungsausschluss - Sharon, 30.10.2009, 10:59
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- Re: Leistungsausschluss - Sharon, 29.10.2009, 12:07
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