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<title>Krankenkassenforum</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>erst als AN in GKV, dann als Selbstständiger in GKV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo RHW,</p>
<p>danke für diese Einschätzung! Dass bei einer ggf. stattfindenden Neuberechnung der Vergangenheit Arbeitgeber- und nehmer-Anteile zurückerstattet werden, wusste ich nicht, auch für diese Info besten Dank!</p>
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<pubDate>Sun, 13 May 2012 22:28:10 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>GKVGast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Selbständig und Festanstellung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
das kann man so nicht abschliessend beantworten. Die Entscheidung wqird nach den individuellen vberhältnissen getroffen. Entscheidungsstelle wäre in diesem Fall vorrangig die Rentenversicherung, die prüft, ob eine hauoptberufliche Selbständigkeit oder eher Arbeitnehmerschaft als Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflichtiger vorliegt.<br />
Kriterien für die Entscheidung ist neben dem Einkommen, was in deinem Fall auf hauptberufliche Selbständigkeit schliessen lässt, auch die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, sowie die wirtschaftlilche Bedeutung des Arbeitseinkommens (selbständige Tätigkeit) massgebend.<br />
Mein Rat - den Status von der Kasse, viel besser noch, von der Rentenversicherung feststellen lassen.<br />
Gruß<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46384</link>
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<pubDate>Thu, 10 May 2012 15:30:32 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Selbständig und Festanstellung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Im Moment bin ich zu 100% Selbständig tätig. Würde gerne aber eine Festanstellung annehmen (leider bringt die nur ca. 700 EURO netto im Monat), meine Selbständigkeit dann aber ummelden auf Nebenerwerb käme dabei aber auf ca. 2000 EURO Umsatz vor Steuern. Bin ich dann nun über meinen Arbeitergeber KV versichert oder trage ich das nach wie vor selber? Über Antworten wäre ich sehr dankbar!</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46383</link>
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<pubDate>Thu, 10 May 2012 08:41:46 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>renate koch</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neugeborenes (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>zu den genannten Tarifen kann ich nichts sagen.</p>
<p>Wenn der andere Elternteil in einer gesetzlichemn Krankenkasse versichert ist, kann auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Alternative sein.</p>
<p>Wenn man sich für die PKV für das Kind entscheidet, gilt diese Entscheidung ggf. bis zum Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung oder dem Studium an einer  dt. Hochschule. Wenn es nach Schulende Selbständiger oder Beamter wird, bleibt es ggf. lebenslang in der PKV. Während einer Arbeitslosigkeit nach Schulende bleibts ebenfalls in der PKV.</p>
<p>Beim Vergleich immer beachten, wie lange diese Entscheidung gilt und wann ggf. deutliche Beitragsänderungen anstehen werden. </p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46381</link>
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<pubDate>Wed, 09 May 2012 21:54:11 +0200</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückkehr nach Deutschland (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>in dieser Konstellation bleibt man weiter in der belgischen Krankenkasse versichert. Mit dem E 121 wird aber eine dt. Krankenkasse ausgewählt, die für die belgische Krankenkasse Sachleistungen erbringt. Man erhält die Leistungen wie ein Versicherter in Deutschland. Eine Ablehnung ist nicht möglich.</p>
<p>Wenn man in Deutschland eine Berufstätigkeit aufnimmt oder (zusätzlich) eine dt. Rente bezieht, dann gilt das dt. Recht. Dann wird geprüft, ob die Voraussetzungen nach § 5 bzw. § 9 SGB V erfüllt sind. Da sehe ich aber keinerlei Hinderungsgrund.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46380</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46380</guid>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 21:48:51 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wechsel PKV ---&gt; GKV durch Berufstätigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>als Beamter hat man meistens bei Beginn der Beamtentätigkeit ein Wahlrecht zwischen GKV und PKV. Wenn man sich für die PKV entschieden hat, kann man als Beamter oder Pensionär <strong>nie </strong>wieder in die GKV wechseln.</p>
<p>Die Kinder/Stiefkinder können ggf. kostenlos über die leiblichen Eltern in der GKV versichert werden. Das ist auch unabhängig von Unterhaltszahlungen (Unterhaltazahlungen sind nur bei Stiefeltern wichtig).</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46379</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46379</guid>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 18:39:06 +0200</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nachzahlung bei KK (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>hallo</p>
<p>nein sie war nicht mehr im arbeitsverhältniss. </p>
</blockquote><p>Ggf. wird die Krankenkasse damit argumentieren, dass sie damals über das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht informiert wurde. Wenn man einen Nachweis über die damalige Meldung hat, hat man eine sehr viel bessere Ausgangslage!</p>
<blockquote><p>meine Freundin war heute beim Amwalt und er meinte mann muss  &gt; Wiederspruch einlegen, weil die KK hat da versäumt und nicht  &gt; rechtzeitig reagiert, meine Freundin war halt im Glaube dass  &gt; sie noch versichert ist, hätte sie das gewusst hätte sie auch &gt; was dagegen unternehmen können z.B sich arbeitslos melden,    &gt; heiraten und sie hatte auch in der Zeit kein Einkommen erzielt.</p>
</blockquote><p>Das kann man auch als Argument benutzen. Die Arbeitslosmeldung wäre aber nicht glaubwürdig, wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden könnte. Wenn der Partner in einer privatversicherung ist, würden nach einerr Heirat auch Krankenversicherungsbeiträge anfallen.</p>
<blockquote><p>von was soll sie zahlen wenn auch nur Raten, ist ja auch Geld &gt; und wenn man nichts hat dann hat man nichts</p>
</blockquote><p>Wenn man nichts hat, verhungert man (oder erfriert im Winter). </p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46378</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46378</guid>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 17:57:33 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rückkehr nach Deutschland</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>überleg nach dem Tod meines Mannes nach Deutschland zurückzukehren, bin hier seit mehr als 5 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse über meinen Mann versichert gewesen, beziehe jetzt eine Witwenrente von der belgischen Rentenversicherung und bin weiterhin hierüber auch krankenversichert. Nun habe ich gelesen das bei einer Rückkehr nach Deutschlandich via dem Formular E 121 auch in Deutschland bei einer GKV versichert sein würde.<br />
Meine Fragen:<br />
- Weiß jemand aus welchen Gründen so ein Antrag abgelehnt werden könnte?<br />
- gibt es Einschränkungen bezgl. Arztrechnungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Therapien etc.</p>
<p>Danke Euch.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
<p>Caddie</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46377</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46377</guid>
<pubDate>Tue, 08 May 2012 15:34:41 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>caddie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nachzahlung bei KK (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo</p>
<p>nein sie war nicht mehr im arbeitsverhältniss. meine Freundin war heute beim Amwalt und er meinte mann muss Wiederspruch einlegen, weil die KK hat da versäumt und nicht rechtzeitig reagiert, meine Freundin war halt im Glaube dass sie noch versichert ist, hätte sie das gewusst hätte sie auch was dagegen unternehmen können z.B sich arbeitslos melden, heiraten und sie hatte auch in der Zeit kein Einkommen erzielt.von was soll sie zahlen wenn auch nur Raten, ist ja auch Geld und wenn man nichts hat dann hat man nichts</p>
<p>LG Alica</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46374</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46374</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 21:35:42 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>Alica</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wechsel PKV ---&gt; GKV durch Berufstätigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, ich glaube mit den Stiefkindern wird es schwierig, das Thema hatten wir auch schon einmal. Unterhalt erhalten beide nur sporadisch und unterhalb des Mindestsatzes. Gut, ich glaube die müssten dann bei mir in der PKV bleiben oder so? Ach, es ist wirklich kompliziert. Wir wollen hier ja auch nix falsch machen.<br />
Ich habe ja sogar schonmal überlegt, ob es nicht überhaupt einfacher wäre, wenn ich mich freiwillig in der GKV versichern würde, wenn das überhaupt geht, dann wären ja alle mit dabei. Aber ich glaube von der finanziellen Seite her wäre das totaler Unsinn.<br />
Vielen Dank für die netten Antworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46373</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46373</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 20:57:59 +0200</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category>
<dc:creator>Beo73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wechsel PKV ---&gt; GKV durch Berufstätigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die schnelle Antwort, das würde dann auch meinem Informationsstand entsprechen. Aber nun wird es eh kompliziert. Meine Frau sollte für meinen Vater, der mit fast 80 mit der Hausverwaltung etwas überfordert ist, die Büroarbeiten etc. für ein Mehrfamilienhaus übernehmen, natürlich mit ordentlichem Arbeitsvertrag etc. Nun hörte ich, das auch hier wieder der Teufel im Detail steckt, weil Arbeitsvetrag zwischen Familienangehörigen und es da mit der GKV wieder problematisch wird<img src="images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> bzw. werden könnte.</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46372</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46372</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 20:53:25 +0200</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category>
<dc:creator>Beo73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>WARNUNG VOR BETRUG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Schutz unserer Besucher vor unliebsamen teuren Abmahnungen löschen wir Einträge, die gegen die Forumsregeln verstoßen.</p>
<p>Gruß, die Redaktion</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46371</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46371</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 20:19:02 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>Redaktion krankenkassentarife.de</dc:creator>
</item>
<item>
<title>KV ohne Leistungssauschluß? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>der Basistarif ist möglich:</p>
<p><a href="http://www.pkv.de/positionen/basistarif/kontrahierungszwang_gesundheitspruefung_und_risikozuschlaege/">Kontrahierungszwang im Basistarif</a></p>
<p>Man erhält dann alle Leistungen wie ein GKV-Versicherter.</p>
<p><a href="https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_musterbedingungen/allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf">Basistarif</a></p>
<p>Das Problem für Ärzte und Psychotherapeuten ist aber deutlich geringer als bei anderen KV-Versicherten. Es gibt daher sehr oft Probleme behandlungsbereite Leistungserbringer zu finden.</p>
<p>Vertreter und Makler bekommen übrigens für den Basistarif keine Provision.</p>
<p>Evtl. gibt es hier noch Tipps:</p>
<p><a href="http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/">UPD</a></p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46370</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46370</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:57:29 +0200</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>erst als AN in GKV, dann als Selbstständiger in GKV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo GKVGast,</p>
<p>die Lösung ist m. W. nirgendswo eindeutig geregelt.</p>
<p>Ich würde zu folgender Lösung tendieren:</p>
<p>Ab Monat nach Wegfall der Arbeitnehmertätigkeit wird die Einstufung als hauptberuflich Selbständiger vorgenommen. Die Vergangenheit bleibt unverändert.</p>
<p>Wenn eine rückwirkende Änderung der Versicherung erfolgt, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Arbeitnehmertätigkeit. Dann werden die Beiträge als hauptberuflich Selbständiger aus allen Einnahmen neu berechnet. Einen Arbeitgeberanteil gibt es dann nicht mehr (-&gt; § 257 SGB V).</p>
<p>Am besten das persönliche Gespräch mit der Krankenkasse suchen.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46369</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46369</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:46:36 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>WARNUNG VOR BETRUG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>WARUM wurde das gelöscht das war für jeden hier sehr wichtig</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46368</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46368</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:39:42 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>Marchioro</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, das gilt bei EU-/EWR-Staaten für alle Behandlungen - auch z.B. Früherkennungsuntersuchungen.</p>
<p>Eine Ausnahme ist, wenn man gezielt für eine Behandlung in ein anderes Land fährt. Hierfür ist vor der Behandlung ein Bogen auszufüllen, dass dem nicht so ist. </p>
<p>Hier die Regelungen für Urlauber in D:</p>
<p><a href="http://www.kbv.de//rechtsquellen/1526.html">KBV - Behandlung von Urlaubern aus dem Ausland in D</a></p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46367</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46367</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:39:41 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ist das wirklich so? Ich dachte das gilt nur für Notfallbehandlungen.</p>
<p>Gruß</p>
<p>x-perte</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46366</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46366</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:33:36 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>x-perte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Schubi, </p>
<p>hier ist in § 6 geregelt, welche Nachweise der Krankenkasse vorzulegen sind. Daraus ergibt sich dann auch, welcher Zeitrraum zugrunde gelegt wird.</p>
<p><a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Beitragszahler_12521.pdf">Beitragsbemessungsgrundsätze</a></p>
<p>Verluste bei Kapitalerträgen können nicht mit positiven Einnahmen bei anderen Einnahmearten verrechnet werden. Die Regeln für die Krankenkassen sind hier anders als im Steuerrecht.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46365</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46365</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:28:16 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>rückkehr nach deutschland - welche krankenkasse? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo yann,</p>
<p>ich sehe hier auch eine freie Kassenwahl. Die Versicherung beginnt dann mit dem Tage nach Ende der ital. Versicherung.<br />
Wenn man den E104 mitbringt, sollte man möglichst schnell eine Krankenkasse persönlich aufsuchen und am besten eine Mitgliedsbescheinigung sofort mitnehmen.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46364</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46364</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:21:09 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Julia S.,</p>
<p>nach meinem Kenntnisstand kann man sich nur bei der <strong>vorletzten</strong> Krankenkasse versichern.</p>
<p>Vielleicht hilft das bei der Suche nach der Krankenkasse:</p>
<p><a href="http://www.krankenkasseninfo.de/fusionen-gesetzlicher-krankenkassen-von-2010.html">Kassenfusionen 2010</a></p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46363</link>
<guid>http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=46363</guid>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 19:17:40 +0200</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category>
<dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
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