Re: Versichertenkarte (Krankenkassenrecht)

Susanna @, Donnerstag, 06.02.2003, 14:42 (vor 7771 Tagen) @ Gritt

Mir geht es ganz genauso.
Habe die DAK zum 28.2. gekündigt und soll auch die Karte bis zum 14.2. abgeben. Falls ich plane die letzten Tage einen Unfall zu haben oder krank zu werden, soll ich mir vorher einen Berechtigungsschein bei der DAK abholen. Ich habe beschlossen das Schreiben erstmal zu ignorieren. Schließlich habe ich für Februar den vollen Beitrag entrichtet und habe demzufolge, denke ich, auch noch vollen Anspruch auf Leistungen bei der DAK. Von mir aus kann die DAK meine Versichertenkarte am 1.3. bekommen, ich verzichte dann sehr gern darauf.
Es wäre aber wirklich schön, wenn in diesem Forum jemand über die Rechtslage Auskunft geben könnte.


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