RE: Zuzahlung Krankenhaus (Krankenkassenrecht)

Markus @, Mittwoch, 23.10.2002, 12:54 (vor 7862 Tagen) @ Hennes

Ja das stimmt. Der Gesetzgeber sagt, dass man sich während eines KHS-Aufenthalt laufenden Kosten (Essen, Strom usw) spart, deswegen ist keine Befreiung dieser Zuzahlung möglich!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum