Kündigungsfrist (Krankenkassenrecht)

Marcel @, Montag, 21.10.2002, 19:45 (vor 7863 Tagen)

Auf ihrer Seite steht dass sie bei beitragssatzerhöhungen auch noch monate später kündigen können. dies stimmt nicht. im rundschreiben 01 j steht: ""Eine spezielle Kündigungsfrist für das Wirksamwerden des Sonderkündigungsrechtes sieht § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V nicht vor. Da diese Vorschrift jedoch ausdrücklich nur die Nichtanwendung der 18-monatigen Bindungsfrist regelt, gilt auch in diesen Fällen die allgemeine Kündigungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V, d. h., dass die Kündigungsfrist mit dem Inkrafttreten der Beitragssatzanpassung beginnt und mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats endet. Die Kündigung selbst muss bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beitragssatzerhöhung wirksam wird, der Krankenkasse zugegangen sein. Nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beitragssatzerhöhung in Kraft getreten ist, kann auf der Grundlage des Sonderkündigungsrechts nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V die Mitgliedschaft nicht mehr gekündigt werden."" bitte ändert das auf eure r seite


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