RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)

Karsten.L, Samstag, 18.05.2002, 14:29 (vor 8020 Tagen) @ Casablanca

was meinst du mit spätestens drei tage nach aufgabe?
d.h., wenn ich bspw. am 20. abgeschickt habe, gilt die kündigung spätestens am 23. als angekommen?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum