Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?
Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?