Re: Hilfe KV gekündigt Nachzahlungen??? (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 10.02.2010, 19:45 (vor 5212 Tagen) @ Cyress

Hallo,
entscheidend ist hier die Frage wie damals die Einstufung erfolgte.
Ich gehe mal davon aus dass es sich um eine Ersteinstufung als Selbständiger handelte. Bei solchen Einstufungen wird zunächst das Einkommen geschätzt und danach eine vorläufige Einstufung bzw. eine Einstufung unter Vorbehalt vorgenommen. wenn dies bei dir der Fall war dann ist die Krankenkasse berechtigt einen endgültigen Einkommensnachweis in Form des Einkommenssteuerbescheides zu verlangen. Dies gilt auch wenn zwischenzeitlich keine Mitgliedschaft mehr bei dieser Kasse besteht.
Also, war die Einstufung vorläufig ist die Kasse im recht, war die Einstufung dagegen endgültig dann hat die Kasse keine Berechtigung einer Nachforderung.
Gruß
Czauderna


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