Arbeitsaufnahme mit 59 Jahren. Keine GKV möglich (Krankenkassenrecht)

RHW, Sonntag, 06.11.2011, 11:22 (vor 4576 Tagen) @ Austernfischer52

Hallo Austernfischer,

de Arbeitgeber hat zunächst zu prüfen, ob Krankenversicherungspflicht besteht. Das ist hier nicht der Fall. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam die Beiträge in die Sozialversicherung ein(Beitragseinzug erfolgt über die letzte gesetzliche Krankenkasse).

In der Kranken- und Pflegeversicherung prüft der Arbeitgeber, ob ein Zuschuss nach § 257 SGB V zu zahlen ist. Da die KVB kein Versicherungsunternehmen ist, besteht m.E. kein Anspruch auf einen Zuschuss. Wenn der Arbeitgeber denoch zahlen würde, wäre dieser Betrag steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.

Für den Arbeitgeber besteht keine Pflicht, zu prüfen, welche Art der Krankenversicherung besteht.

Ggf. bei der KVB erkundigen, ob dort Besonderheiten bei Beschäftigungsbeginn bekannt sind. KVB und Postbeamtenkrankenkase haben ganz besondere Regelungen.

Gruß

RHW


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