Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)

general1983, Mittwoch, 04.07.2012, 10:08 (vor 4335 Tagen) @ x-perte

grundsätzlich ist diese Antwort richtig. Solltest Du die Beschäftigung als Arbeitnehmer aber kürzer als ein Jahr (365 Tage!!) "planen", dann hast Du Pech. Wenn Du nämlich länger als 5 Jahre vorher in der PKV bist, musst Du dahin wieder zurück!. Der Pflichtversicherungs-Paragraf 5/1/13 SGB greift dann nämlich nicht.

Also bitte obacht!

Gruß
general1983


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