Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 12.07.2012, 20:55 (vor 4327 Tagen) @ renate53

Hallo,
dann ist die Auskunft des VDK-Menschen nicht richtig, denn diese Zeit wird als Pflichtversicherungszeit angerechnet.
Wenn du insgesamt 12 Monate zurückgelegt hast, dann steht einer ggf. erforderlichen freiwilligen Weiterversicherung nichts im Wege.
Gruss
Czauderna


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