GKV verweigert Aufnahme nach Anfechtung PKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.10.2012, 10:26 (vor 4240 Tagen) @ Dieter40
bearbeitet von Joachim Röhl, Sonntag, 07.10.2012, 11:16

Aha, Anfechtung wegen Täuschung und Drohung = ein ganz dicker Hund!

Heißt auf deutsch, bei Antragstellung und Beantwortung der Gesundheitsfragen hast Du offensichtlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Dinge unter den Tisch fallen lassen. Der Versicherer bekam dann im Vertragsverlauf Behandlungsrechnungen und es bildete sich ein Verdacht. Daraufhin hat er Deine Behandler, die Vorversicherung und auch Dich kontaktiert und das sich ergebende Bild war so belastend, daß man zur Anfechtung schritt ..

Mit der Beitragszahlungspflicht ist wie geschrieben beim anfechtenden Versicherer Schluß, die letzte Kasse wird Dich nach Prüfung des Sachverhaltes nach §5 1 Punkt 13 SGB V aufnehmen. Die Rechtsquellen und zugehörigen Fragebögen findest Du hier, kannst sie gleich ausfüllen und mit allen Unterlagen der angefochtenen PKV direkt zur Kasse gehen, damit die dortige Zugangsprüfung beginnen kann.


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