DAK - Verschreibung von Zopiclon (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 22.01.2014, 17:11 (vor 3719 Tagen) @ Fretzy

Hallo,
eine lange Zeit vergangen bis zu deinem Beitrag - was hat sich in der Zwischenzeit getan ??.
Sicher, du hast recht, man hätte dir Alternativen nennen müssen,
aber dafür sind in erster Linie die Ärzte und auch die Apotheker
zuständig - du kennst doch den Spruch.
Nur wenn es von Seiten der Medizin keine Alternative gibt, dann
kann über den MDK. geprüft werden ob die Kasse in einem solchen Ausnahmefall nicht doch für das Medikament, z.B. im Rahmen der Kostenerstattung bezahlen muss.
Gruss
Czauderna


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