unzulässige Honorarvermittlung bei PKV Tarifwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 24.01.2017, 13:41 (vor 2643 Tagen) @ Nachfrager

Nein, denn wir sind als Rechtsdienstleister dafür da, dass wir beraten - und zwar ohne Vermittlungsabsicht.

Deswegen ist uns die Annahme von Provisionen, Courtagen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen durch die Versicherer schon immer untersagt!

Wir beraten und werden für Beratung bezahlt. Provision und Courtage sind uns verboten.

Die Versicherungsvermittler haben zunehmend für Vermittlung Honorare genommen, wobei es für den Verbraucher eben nicht trransparent ist, ob jetzt zweimal kassiert wird.

Und ein Entgelt / Honorar für Beratung gegenüber Verbrauchern zu verlangen, bestand, war schon immer verboten .. Jetzt wird es noch klarer und deutlicher gemacht ..

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