GKV-Versicherungspflicht durch Elternteilzeit (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 10.02.2017, 19:57 (vor 2631 Tagen) @ Martin

Das werden Sie dann sehen, wie Ihr AG - also das Personalbüro - sie meldet!

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten unter JAEG liegen, und die JAEG für Sie relevant ist - und nicht die BBG-KV, dann werden Sie versicherungspflichtig gemeldet!

Jetzt wäre es spannend, was sie dann konkret tun können. Das ist eine Beratung im Einzelfall und Rechtsdienstleistung. Lassen Sie sich also bitte von einem Versicherungsberater beraten!

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