Anspruch LFZ ??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 11.02.2017, 19:59 (vor 2602 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer bleibt er auch Arbeitnehmer und das in der RV. und ALV. sogar versicherungspflichtig - das nur nebenbei. Also im Krankheitsfall auch Entgeltfortzahlung.
Gruss
Czauderna


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