Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 13:19 (vor 2564 Tagen) @ derKVProfi

@derKVProvi

Sie sind es nicht wert, dass man ihnen überhaupt antwortet.

Nur soviel, von Beamtenrecht haben Sie keinen blassen Schimmer, denn sonst hätten Sie Jochen nicht mit solch einem Unsinn geantwortet.

Da ich schon bei Beamter und angestellt und dem Begriff Gehalt >stutzig werde ....

Sind Sie Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?

Diese Antwort spricht ja schon für sich.

Nein - er ist Beamter und hat die Möglichkeit sich vom aktiven
Dienst ohne Beamtenbezüge beurlauben zu lassen. Und in dieser Zeit bekommt er auch keine Beihilfe.

Dies kann man dann im Bundesbeamtengesetz, bzw. in den Beihilferichtlinien nachlesen.

Nun - vielleicht lernen Sie ja etwas dazu!
Als Journalist waren Sie sicherlich besser.


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