Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

Gast - Steinbock, Sonntag, 16.04.2017, 14:55 (vor 2538 Tagen) @ derKVProfi


Ihre Aussage zu Folgeversicherungsnachweis bei Auslandsaufenthalt über 181 Tage und auf auf den geschilderten Fall falsch ... lesen sie MB/KK und SGB V!

Dies sind die Antworten die eines Versicherungsexperten nicht würdig sind. Dieser würde zumindest die Rechtsquelle mit § nennen.

Tatsache ist, dass die PKV gekündigt werden müsste zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3 monatiger Kündigungsfrist und eine Folgeversicherung die der GKV oder PKV entspricht abgeschlossen werden.

Eine europäische Versicherung nach Leistung einer Sachversicherung ist nicht möglich. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht.

Scheinbar ist unserem T. Müller nicht bekannt, dass seit 2009 eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht.

Alternativ-Möglichkeit wäre nur bei Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland.


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