Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Mittwoch, 09.08.2017, 08:01 (vor 2442 Tagen) @ Susanne
bearbeitet von ratte123, Mittwoch, 09.08.2017, 08:35

Hallo,

nicht versichert sein geht nicht. Tatsächlich wirst du in die so genannte Anschlussversicherng (§ 188 Abs. 4 SGB V ) wechseln. Die Beiträge sind von dir allein zu zahlen.

MfG

ratte1

Ergänzung: Alternativ kannst du mit Ende des Arbeitslosengeld-2-Bezuges auch in die private Krankenversicherung gehen und die entsprechende Versicherungsbescheinigung bei deiner bisherigen KK einreichen.


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