Rückwirkender Wechsel PKV -> GKV wer zahlt? (Private Krankenversicherungen)

JensK, Mittwoch, 27.12.2017, 16:06 (vor 2283 Tagen)

Hallo,

ich werde rückwirkend zu Anfang des Monats ALG1 bekommen und dadurch pflichtversichert sein. Über den Antrag ist noch nicht entschieden, da mir noch nicht alle ehemaligen Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigungen ausgefüllt haben und ich extrem kurzfristig gekündigt wurde (direkt vor Beginn der Probezeit). Sobald die Unterlagen bei mir eingegangen sind, wird der Antrag von der Agentur aber aus meiner Sicht zu 99,9% positiv beschieden werden und dann bin ich rückwirkend pflichtversichert.

Zur Zeit bin ich noch privat versichert, da ehemals über JAEG. Die Frage ist nun: wenn ich jetzt zum Arzt gehe (und das möchte ich), was dann? Wenn es eine Privatbehandlung ist und ich die PKV rückwirkend kündige, wird sie wohl kaum die jetzigen Behandlungen übernehmen. Bei der GKV bin ich aber noch nicht Mitglied - Antrag ist zwar gestellt, aber bis die Arbeitsagentur mir nicht das ALG1 bestätigt bekomme ich ja keine Mitgliedschaft und Versichertenkarte.

Was tue ich nun, wenn ich zum Arzt muss, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben? Die einzige Möglichkeit wäre aus meiner Sicht noch privat versichert zu bleiben - aber das kann doch nicht die einzige Möglichkeit sein? Da kommen ja große Mehrkosten auf mich zu, die vom ALG1 schwer zu bezahlen sein werden.


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