Versicherug und Mitarbeiter (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 26.02.2018, 15:36 (vor 2250 Tagen) @ Nebo

Hallo,
also, die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung macht dich allein noch nicht zu einem hauptberuflich Selbständigen. Die Kasse prüft in dieser Frage u.a. die wöchentliche Arbeitszeit, die Unternehmensform, das Einkommen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Arbeitszeit als Arbeitnehmer von mehr als 20 Wochenstunden gegen eine hauptberufliche Selbständigkeit spricht, dass aber, wenn es um eine GMBH geht und man dort als Geschäftsführer tätig ist und 50% oder mehr an Stimmenanteilen hält, man vom Grundsatz her hauptberuflich Selbständig ist und wenn das Arbeitseinkommen in hohem Masse von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Wie gesagt, das sind nur Ansatzpunkte, die Prüfung und die Entscheidung erfolgt individuell durch die zuständige Krankenkasse.
Gruss
Czauderna


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