Antrag auf abschlagsfreie Rente (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 23.05.2018, 19:51 (vor 2136 Tagen) @ Berni

Er hat nur gesagt wenn man Anspruch auf Rente hat kann einen die KK dazu zwingen.

hört sich für mich recht schwammig an....da ist die Aussage von Czauderna plausibler.

§ 51 Abs. 2 SGB V
"Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben."

da ist nicht die Rede von irgendeiner Rede (wie dein Anwalt wohl sagt), sondern es werden nur bestimmte Rentenarten genannt - für dich relevant ist wohl die Regelaltersrente.

Für die Regelaltersrente musst du laut der Homepage der Deutschen Rentenversicherung mindestens 65 Jahre alt sein. Laut deinem ersten Posting bist du aber erst 63 Jahre als und hättest wohl die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt - das ist aber eine andere Rente als die Regelaltersrente.

Also würde ich sagen: nein, die Krankenkasse darf dich nicht zur Rentenantragstellung auffordern. Alternativ kannst du ausdrücklich die Regelaltersrente beantragen, die aber wohl erst für die Zeit nach deinem 65. Geburtstag bewilligt wird.

Vielleicht möchtest du bei deinen Anwalt auch nochmals mit diesen Infos nachfragen...


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