Wechsel DAK zu TK (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 03.10.2018, 10:29 (vor 2003 Tagen) @ Facetimer

Hallo Facetimer,

alle Beiträge, die eine Krankenkasse bekommt (auch für freiwillige Mitglieder), werden von der Krankenkasse sofort an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Die Krankenkasse erhält dann vom Gesundheitsfonds einen Pauschalbetrag, deren Höhe vom Alter, Geschlecht und vom Vorliegen einer von 80 chronischen Erkrankungen abhängt. Die tatsächlich gezahlten Beiträge sind dabei egal. Das Argument einer freiwilligen Versicherung mit hohen Beiträgen ist für die Kasse ohne Bedeutung. Wichtiger für die Kasse ist, ob man eine dieser 80 Erkrankungen hat oder ob man für sein Alter relativ gesund ist.

Kulanz bedeutet m.E. bei Krankenkassen, ob man bei Bereichen, die durch Gesetz und Verordnung nicht eindeutig geregelt sind, sich eher im Sinne des Versicherten (und nicht der Krankenkassenfinanzen) entscheidet.

Es ist auch denkbar, dass jemand, der gerade die Krankenkasse gewechselt hat, eher auf Kulanz hoffen hat. Er hat ja gerade bewiesen, dass er bei Unzufriedenheit bereit ist, die Kasse zu wechseln. Warum sollte er das nicht auch ein 2. Mal tun?

Beim Wechsel kann es ggf. zu Verzögerungen bei Leistungen kommen, wenn besondere Leistungen erst von der bisherigen Krankenkasse entschieden werden müssen und die neue Kasse dann auch erst eine Entscheidung treffen muss. Bei manchen Leistungen (z.B. Krankengeld) wird die neue Krankenkasse ggf. erst bei der bisherigen Krankenkasse nachfragen (Höchstdauer von 78 Wochen bereits erreicht?).

Gruß
RHW


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