freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 08.05.2019, 10:32 (vor 1808 Tagen) @ martina

Hallo,
vielen Dank - warum bist du freiwillig versichert ?.
Nach Aussteuerung würde doch evtl. Arbeitslosengeld-1 oder Arbeitslosengeld-2 zum Zuge kommen, beide würden Pflichtversicherung begründen und wären für dich beitragsfrei.
Auch bei einem Witwenrentenbezug, sofern er von der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, käme ggf. die Pflichtversicherung als Rentnerin in der Krankenversicherung der Renter zum Zuge, da würdest du für die Rente selbst nur den halben Beitragssatz zahlen und ggf. den vollen für weitere Versorgungsbezüge.
Mehr kann dazu ohne weitere und konkrete Informationen nicht geschrieben weren.

Gruss
Czauderna


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