freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 11.06.2019, 09:54 (vor 1753 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ja stimmt, mein Fehler - vielen Dank für die Korrektur -
hier ein Auszug aus der Seite der Rentenversicherung :
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Gruss
Czauderna


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