Krankengeld (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 12.06.2019, 17:25 (vor 1773 Tagen) @ Sandra Be

Hallo,
grundsaetzlich gilt die Diagnose, wegen der die laufende Arbeitsunfähigkeit (AU) seitens des Arzte/Ärztin begründet wird, d.h. wenn die Diagnose der bereits ausgesteuerten Erkrankung nicht auftaucht,muss die Kasse ab dem 43. Tag Krankengeld zahlen, solange die AU wegen diese Erkrankung andauert - kommt die "alte" Diagnose hinzu ändert das solange nix, solange die AU wegen der ersten Diagnose
weiterbesteht. Schwierig wird es erst, wenn dann die AU dann nur noch wegen der "alten Diagnose" weiterbestehen würde - da könnte die Kasse auf die Idee kommen die Krankengeldzahlung zu beenden.
Gruss
Czauderna


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