Krankenkasse verweigert Kündigung (Krankenkassenrecht)

luckyluke, Montag, 20.01.2020, 21:42 (vor 1550 Tagen) @ Franzi

Hallo,

deine 18 monatige Bindungsfrist wird bei einem aktiven oder passiven Wahlrecht neu berechnet.

Das liegt beispielsweise vor, wenn dein Versicherungszeitraum einen Tag in der Familienversicherung aufweist oder du eine "Lücke" im Versicherungsverhätlniss hast.
Rechtlich gesehen übst du jedes mal ein neues Wahlrecht bei der Krankenkasse aus;-)


Allerdings ist es gerade aufgrund des neuen BSG Urteils ratsam den Versicherungsverlauf bei der Krankenkasse anzufordern und dies abzugleichen.

In deinem Sachverhalt müsstest du im September oder Oktober 2019 eine eine Mitgliedschaft aufgrund einer Beschäftigung oder ALG i/II Bezug begründet haben.


BSG Urteil: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_11_B_01_KR_10_18_R.html

PS: Bei einem durchgehenden Beschäftigen mit lediglich befristeten 2-Jahresverträgen, ist es nur möglich die Krankenkasse mit dem Sonderkündigungsrecht (individuelle Beitragserhöhung) zu kündigen....


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