GKV-Pflicht bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

Volvonaut, Sonntag, 02.02.2020, 08:07 (vor 1538 Tagen)

Hallo liebe Experten,

ein 53-jähriger Angestellter wechselt zum 1.3.2020 den Arbeitgeber und möchte den Wechsel nutzen, um unter die JAEG für langjährig privat Versicherte von 56.250 Euro zu fallen, damit er in die GKV zurück wechseln kann.

Ist das Einkommen aus der vorigen Beschäftigung (Januar - Februar 2020) in die Berechnung für die Versicherungspflicht mit einzubeziehen oder erfolgt die Berechnung auf Basis des neuen Arbeitsvertrages und dann ggfs. fiktiv auf 12 Monate hochgerechnet?

Vielen Dank vorab!


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