Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherungen)

Ralph, Montag, 10.02.2020, 09:54 (vor 1509 Tagen)

Hallo,

ich habe einen Zusatztarif für die Unterbringung im Zweibettzimmer.

Nun war ich einige Zeit im Krankenhaus. Dort habe ich meinen Zusatztarif nicht angegeben. Ich wurde dennoch (ohne einen Anspruch darauf geltend zu machen) in einem Einbettzimmer untergebacht (die meisten, aber nicht alle Zimmer in diesem KKH sind Einzelzimmer).

In Rechnung gestellt wurde der Standard Pflegesatz. Es wurden keine gesonderten Kosten für Unterbringung in Ein/Zweibettzimmer berechnet.

Die Versicherungsbedingungen enthalten dazu folgende Beschreibung:
"Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung
nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein
Krankenhaustagegeld gezahlt"

Die PKV stellt sich nun auf den Standpunkt, dass sie kein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlen muss, weil ich ja besser untergebracht war.

Ich habe keine Wahlleistungsvereinbarung bzgl. Unterbringung unterschrieben.

Hat hier jemand Erfahrung/Wissen dazu, ob das so rechtens ist, oder ob mir die PKV das Tagegeld zahlen muss.

Vielen Dank


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum