Härtefallregelung Zahnersatz (Gesetzliche Krankenkassen)

ohti7768, Donnerstag, 16.04.2020, 04:21 (vor 1470 Tagen)

Ich habe einen Heil und kostenplan für Zahnersatz. Ich habe Anfang Januar einen Hartz iv Antrag gestellt, dieser wurde bis heute nicht bearbeitet. Durch die jetzige Lage kann die Bearbeitung noch Monate dauern.

Meine Frage:
In den Antragsformularen werden nur Einnahmen abgefragt. Wo kann man aber Ausgaben wie Unterhalt angeben? Die Krankenkasse teilte mir mit dass das nicht relevant sei, weil nur Unterhalt auf der Einnahmenseite zählen würde.
Ich zahle 790€ Unterhalt welchen ich zahlen muss ( Gerichtsurteil). Müsste nicht dieser Unterhalt vom Brutto abgezogen werden?
Nach dem SGB ist Kindesunterhalt einkommensmindernd und ich bin da direkt im Hartz iv. Ohne fertigen Bescheid bin aber drüber.

Es gab da auch einmal eine Seite im internet wo die Verwaltungsvorschriften waren und dort wurde auch erklärt dass der Unterhaltsbezug Einkommen ist und die Zahlung von Unterhalt das Einkommen mindert.


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