Krankengeld und Fragebögen / Vorversicherer PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 07.05.2020, 10:23 (vor 1449 Tagen) @ Mike

Hallo,
1. Den von der Krankenkasse zugesandte Fragebogen musst du zwingend nicht ausfüllen, dann wird der MDK ggf. nach Aktenlage beurteilen ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit bei dir sieht. Wenn du nicht willst, dass die Krankenkasse den Fragebogen erhält, dann lass dir von dieser die Anschrift des MDK mitteilen und schickst den Fragebogen direkt dahin.

2.
Anfragen der GKV an die PKV wird es nicht geben - auf keinen Fall

3. Der Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen innerhalb eines 3-Jahreszeitraums (Blockfrist), d.h. die Krankenkasse geht ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit 3 Jahre zurück und schaut, ob es wegen der gleichen Erkrankung schon einmal Arbeitsunfähigkeit und anrechenbaren Vorerkrankungen auf diese 78 Wochen gegeben hat. Das kann aber nur dann erfolgen, wenn in diesem drei Jahren auch eine Versicherung in der GKV mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch (auch bei einer anderen Kasse) bestanden hat. So, wie geschildert, warst du aber in der PKV versichertn, also keine Anrechnung

Ich selbst war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und habe u.a., auch Krankengeldfälle bearbeitet und entschieden.
Gruss
Czauderna


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