Beendigung der einen Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Dienstag, 18.08.2020, 18:05 (vor 1337 Tagen) @ EH

Hallo,
so, wie geschildert gibt es so keinen Weg zurück in die GKV und einen Zwang schon gleich gar nicht. Die wäre nur dann möglich, wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung als Arbeitnehmer eintreten würde und das ist ja wohl nicht der Fall.
Mein Fazit - Die PKV Versicherung bleibt dir erhalten.

Laut Steuerberater darf ich nicht mehr als 450,00 EUR im Monat verdienen, sonst muss ich in die gesetzliche KV. Aber das kann ich auf Dauer nicht machen, weil das nicht mal für der Beitrag für die PKV reicht.
Diese Aussage, wenn sie genau so gemacht wurde, ist so auch nicht richtig.
es stimmt zwar, dass bei einer Beschäftigung über 450,00 € mtl. grundsätzlich Krankenversicherungspflicht eintritt, die aber nur, wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt und das dürfte bei dir der Fall sein.
Andererseits, wenn Du tatsächlich aufgrund einer Tätigkeit Krankenversicherungspflichtig würdest, dann wäre ja auch die PKV überflüssig und deine Beitragsbelastung wäre wahrscheinlich immens weniger als in der PKV.
Gruss
Czauderna


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