Re: Bonustarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Dr. Sommer, Montag, 05.03.2007, 07:41 (vor 6256 Tagen) @ Maggie

Also Deine "Ausgleichsabgabe" soll wohl den RSA bezeichnen. Der gleicht aber bisher nur die Einahmenseite aus, nicht die Aufwendungen für Leistungen. Erst mit dem Morbi-RSA ist das (hoffentlich" anders.

Was die Werbeausgaben angeht: Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, wie viel vom jedem Beitrags-EURO eine Kasse max. für Werbung ausgeben darf. Wenn nur eine kleine BKK-Schlagmichtot irgendwo eine Flugblattaktion macht, kostet das im Verhältnis u. U. mehr als die Fehrnsehwerbung von den Krankenkassen, welche Markführer sind! Nur das solche kleine Werbeaktion außer vor Ort sonst kein Schwein mitkriegt. Zu den Werbeausgaben gehören übrigens auch Werbegeschenke und "Fangprämien" usw.


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