Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 15:37 (vor 5531 Tagen)

Seit 22.12.2008 erhalte ich Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XXII. Seit diesem Zeitpunk bin ich
wieder in die AOK eingetreten. Vorher war ich aus Geldmangel seit 2003 nicht versichert. Jetzt verlangt die AOK rückständige Beiträge seit 1.04.2007 bis 30.11.2008 in Höhe von € 2060. Verständlicherweise kann ich diesen Betrag nicht aufbringen. Das Sozialamt lehnt eine Übernahme der Schuld ab, die AOK könne die Mitgliedschaft nicht kündigen und auch die Leistungsansprüche nicht ruhen lassen. Ich könnte eine Ratenzahlung von max. € 40 monatlich leisten.
Laut AOK beträgt aber allein der Säumniszuschlag monatlich €103, also nur die Aufrechterhaltung der Schuld. Das entspricht einem Zinssatz von 60 % p.a. Soll ich jetzt
Selbstmord begehen oder gibt es doch eine vernünftige Lösung des Problems. Bitte um Vorschläge.

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

gaststarter, Mittwoch, 11.03.2009, 19:13 (vor 5531 Tagen) @ Rother Wolfgang

Soweit mir bekannt ist, erhebt die KK bei Abschluss einer Ratenzahlung keine Säumniszuschläge mehr. Statt dessen werden nach Ausgleich der offenen Forderungen Verzugszinsen berechnet und zwar mit einem Zinssatz von 2% über den Discontsatz der Bundesbank.Da kommen wir bei einem Zinssatz von ca.5% auf Zinsen von ca.€ 100,00 im Jahr. Immer noch genug, aber weniger als € 40,00 im Monat.

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 20:57 (vor 5531 Tagen) @ gaststarter

Danke für die Nachricht. Lt. KK geht es hier nicht um einen Zinssatz sondern um einen "vom Gesetzgeber" festgelegten
Malusbetrag in Höhe von 5 % der jeweils geschuldeten Gesamtsumme. Ergo bei angenommen gleichbleibender Schuld 60 % pro Jahr. Das heisst, bei € 2060 Schuld und Tilgung von € 103 monatlich bleibt die Schuld bei € 2060. Eine Dimension die von einem Grundsicherungsempfänger nie getilgt werden kann. Entweder zahle ich die Schuld mit mindestens € 200 monatlich zurück und verhungere oder ich zahle nicht zurück, werde von der KK gerichtlich verfolgt und erleide, obwohl ich monatlich meinen regulären Beitrag zahle einen Leistungsausschluss als Strafe. Was hat man sich eigentlich bei dem Gesetz gedacht? Soll der, der sowieso am Rande der Gesellschaft steht, wer geht schon freiwillig zum Sozialamt, hier zusätzlich bestraft und gedemütigt werden.

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Czauderna, Mittwoch, 11.03.2009, 21:00 (vor 5531 Tagen) @ gaststarter

Hallo,
um die Verwirrung komplett zu machen - Bisher haben wir säumigen Zahlern einen Säumniszuschlag von 2% monatlich
erhoben - ab dem 01.01.2009 sind das dann satte 5 % pro Monat.
Wenn man so will entspricht das 60% pro Anno.
Das hat aber der Gesetzgeber so bestimmt.
Gruß
Czauderna

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Bodi, Mittwoch, 11.03.2009, 21:55 (vor 5531 Tagen) @ Czauderna

Es gibt die ausdrückliche Anweisung aus dem Gesundheitsministerium (nachdem dieses die Versicherungs- und Nachzahlungspflicht selbst geschaffen hatte! ) an die Kassen, kulant zu sein. In der Praxis sieht das anders aus. Nur Obdachlosen werden bislang grundsätzlich nachzuzahlende Beiträge erlassen. Klare Richtlinien z.B. hinsichtlich der ALG2- und Sozialhilfeempfänger fehlen allerdings noch - mit der Folge, dass eine Kasse Beiträge erlässt, eine andere im gleichen Fall auf Nachzahlung der Beiträge inklusive Säumniszuschlägen besteht.

Einen Antrag auf Beitragserlass nach 186 Abs. 11 SGB V sollte aber versucht und mit Hartnäckigkeit verfolgt werden.
"Für Personen, die am 1. April 2007 keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, beginnt die Mitgliedschaft an diesem Tag. Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Rother Wolfgang @, Mittwoch, 11.03.2009, 22:13 (vor 5531 Tagen) @ Bodi

Lieber Herr Bodi,
über die von Ihnen zitierte Anweisung des Gesundheitsministeriums hat mir die AOK das genaue Gegenteil erzählt.-keine Kulanz- Im Gegenteil trotz Versicherungswiederbeginn in 2008 nicht 2 % Malus pro Monat, aber sofort die jetzt genehmigten 5 % Malus. Statt Anwendung für die leistungsfreie Zeit eines geringen Ruhe/bzw. Aufrechterhaltungsbeitrags, den vollen Beitrag wie er seit 1.1.2009 gültig ist. Von angemessener Ermässigung, Stundung oder Absehen von der Erhebung kann bei der AOK
nicht ausgegangen werden. Sicher hat die AOK eine andere Version des Textes vorliegen.
Vielen Dank für den Hinweis.

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Czauderna, Mittwoch, 11.03.2009, 23:16 (vor 5531 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hallo,
nein, nein - diese "Bitte" der Regierung haben schon alle Kassen vorliegen - es wird eben unterschiedlich gehandelt.
Wir reden jetzt von Erlass, nicht über die Höhe.
Frau Schmidt macht es sich etwas zu einfach - zuerst wird ein solches Gesetz auf den Weg gebracht und die Kassen quasi gezwungen Beiträge nachzuerheben. Als es dann immer klarer wurde
dass es da um grössere Summen und um Existenzen gehen konnte, da wurde auf einmal seitens der Regierung den Kassen die "Kulanz"
empfohlen. Ich nenne so etwas Rechtsbeugung -denn wenn es so einfach wäre, dann brauchen wir nur eine einigermassen einleuchtende Erklärung und wir haben uns sehr, sehr viel Arbeit gespart - nämlich Geld einzutreiben (plus Säumniszuschläge), dass wir sowieso nicht bekommen werden.
Es ist aber nicht so.
Denn was machen wir dann mit den "Doofen", die sich gemeldet haben und seit dem 01.04.2007 brav ihre Beiträge zahlen wenn wir
die "Unwissenden" und" Kapitalarmen" und "Abgebrühten" von ihrer Schuld befreien ??

Gruß

Czauderna

Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Donnerstag, 12.03.2009, 12:08 (vor 5530 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Rother,

die Steuernachforderung gegen den Millionenhinterzieher Zumwinkel wurden mit einem Zins von 6% pro Jahr beaufschlagt.

Die Beitragsnachforderung gegen Sie dagegen mit einem Zins von 60% pro Jahr.

Wie sie an den Antworten sehen, suhlen sich die Vetreter der Zwangskassen angesichts dieses Umstandes in selbstgefälliger Rechthaberei.

Säumniszuschläge sind im normalen Rechtsleben ein Druckmittel zur Durchsetzung einer ausgeurteilten, bekannten Forderung.

Ich habe dieses Thema schon bei Beschluss der Gesetze verschiedenen Verbrauchermagazinen als Thema angeboten.
Damals wollte man mir dort die tatsächliche Anwendung "einer solchen Schweinerei " nicht glauben.

Fassen Sie Ihren Fall kurz zusammen und wenden sie sich als reales Opfer an die einschlägigen Verbrauchermagazine.
Er passt gut in die Zeit der Milliardengeschenke für Banken und Symbolstrafen für Wirtschaftskriminelle.


Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Rother Wolfgang @, Donnerstag, 12.03.2009, 14:49 (vor 5530 Tagen) @ talon

Hallo Talon,
Sie haben recht. Nur ändert das die Situation nicht. Clevererweise wurde das Ganze über Gesetz und Gesundheitsministerium abgesichert. Ohne Einspruchsmöglichkeit. Unsinnig ist es ohnehin. Was nutzt
eine Forderung, die mangels ausreichendem Einkommen
nie beglichen werden kann. Klagen gegen die Unfähigkeit
einer Ministerin kann man sowieso nicht.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Talon, Donnerstag, 12.03.2009, 18:11 (vor 5530 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hallo Herr Rother,

die Situation ändert sich nicht, wenn die Betroffenen unsichtbar bleiben.
Dabei sind die Nachrichtensendungen -etwa zum Steuerrecht -voll von Meldungen über nachträglich gekippte, schlecht gemachte Gesetze.
Ein gesetzlich fixierter Wucherverzinsung auf eine Forderung, die sogar bei Unwissenheit besteht, ist eine Provokation.

Sie ist so haarsträubend, dass sie vom Bürger gar nicht für möglich gehalten wird.
Daher ist das Sichtbarwerden solcher Fälle notwendig.

Es bleibt bei meiner Bitte an Sie, sich einmal mit den Medien in Verbindung zu setzen. Sie brauchen dabei nicht zu befürchten, selbst "vorgeführt" zu werden. Es geht darum, zunächst einer Redaktionzu beweisen, dass solch ein Un-Gesetz tatsächlich Anwendung findet.

Der Wucherzins von 60% findet ja nicht nur in Ihrer Fallkonstellation statt, sondern kann auch viele andere treffen.

Sie kennen "Stern TV" oder "Markt" sicher als Zuschauer. Dort freut man sich auch , wenn man nicht nur über den zwanzigsten Zeflonpfannenvergleich berichten kann.


Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Donnerstag, 12.03.2009, 18:14 (vor 5530 Tagen) @ Talon

die Situation ändert sich nicht, wenn die Betroffenen unsichtbar bleiben.
Dabei sind die Nachrichtensendungen -etwa zum Steuerrecht -voll von Meldungen über nachträglich gekippte, schlecht gemachte Gesetze.
Ein gesetzlich fixierter Wucherverzins auf eine Forderung, die sogar bei Unwissenheit besteht, ist eine Provokation.

Sie ist so haarsträubend, dass sie vom Bürger gar nicht für möglich gehalten wird.
Daher ist das Sichtbarwerden solcher Fälle notwendig.

Es bleibt bei meiner Bitte an Sie, sich einmal mit den Medien in Verbindung zu setzen. Sie brauchen dabei nicht zu befürchten, selbst "vorgeführt" zu werden. Es geht darum, zunächst einer Redaktionzu beweisen, dass solch ein Un-Gesetz tatsächlich Anwendung findet.

Der Wucherzins von 60% findet ja nicht nur in Ihrer Fallkonstellation statt, sondern kann auch viele andere treffen.

Sie kennen "Stern TV" oder "Markt" sicher als Zuschauer. Dort freut man sich auch , wenn man nicht nur über den zwanzigsten Zeflonpfannenvergleich berichten kann.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Rother Wolfgang @, Donnerstag, 12.03.2009, 21:09 (vor 5530 Tagen) @ talon

Hallo Talon,
Sie haben recht. Nach meinen jetzigen Erfahrungen im Umgang mit den KK und der Anwendung sowohl der Gesetze, als auch der Umsetzung der dazugehörigen Erlasse
durch die KK muss die Methodik öffentlich gemacht werden.
Es handelt sich nicht nur um eine schlampige Gesetzgebung die man durch nachgereichte Erlasse zu mildern versucht, sondern auch um arrogante KK, die sich aus den Erlassen die
Teile herausuchen die ihnen von Vorteil sind. Die Betroffenen
sind beiden völlig egal.Ich werde Ihrem Rat folgen und mich an die Medien wenden.
Freundlichen Gruss

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Freitag, 13.03.2009, 00:14 (vor 5530 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hallo Herr Rother,

danke für Ihren Einsatz.

Die gesetzliche Grundlage für den Wucherzins ist der § 24 Abs 1a SGB IV.

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2008 Sie selbst ).

Die Verjährung ist geregelt in §25 SGB IV . Sie kann bei Vorsatz 30 Jahre betragen.

Ich erwähne dies, damit Sie in einem Anschreiben an eine Redaktion nicht als "nur schlecht informiert" verkannt werden.

Zusammen erreichen diese Paragraphen eine existenzbedrohende Wirkung. Wir leben in einem Land, wo Krankenkassen sich nicht einmal darüber einig sind, ob etwa eine Erbschaft für die oben genannten Versicherten zur Beitragsbemessung dazuzählt.

Die Kassen sind sich aber darüber einig, dass sie nach langem Tiefschlaf und Nichtinformation ihr Opfer jederzeit "aufmischen" können. Gut bewaffnet mit einem 60%-Knüppel.

Nun zu Ihnen:

Bei einem Erstkontakt an eine Redaktion, darf ich Ihnen raten,
im Anschreiben nicht zu detailliert zu werden.

Die Erstattung/Nichterstattung durch das Sozialamt ist nicht das Hauptthema.

Thema ist die Existenz eines gesetzlich fixierten Wucherzinses, verborgen in den Tiefen des "Sozial"-Gesetzbuches. Er übertrifft alle Sanktionen des Steuerrechts.

Wer kein Geld für eine Krankenversicherung hatte und am 02.04.2007 der Redaktion der Rheinischen Post Online vertraute, las "Verpflichtend ist zunächst nichts".

Der Online- Auftritt des Bundesgesundheitsministerium zur Gesundheitsreform "Die Gesundheitszeitung" tönte:
"Willkommen in der Solidarität...Ab dem 1.April KÖNNEN sich Menschen, die Ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben wieder versichern ".
KÖNNEN stand da, nicht MÜSSEN.

Die Info-Kunstfigur auf dieser Seite, CLARA , konnte man auch nicht mehr befragen: "Ich bin mal kurz weg!" -Clara ist auf Fortbildung, lautete die Nachricht - über Wochen !

Wer nach alledem den Eindruck gewonnen hatte, hier sei kein Handlungsbedarf, ist der grottenschlechten Informationsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums zum Opfer gefallen.

Für die Versäumnisse anderer in dieser Zeit fordert man jetzt von Ihnen grinsend 60% Wucherzinsen .

Nutzen sie die Medien , wehren Sie sich.

Dies gilt auch für Mitleser in ähnlicher Situation.


Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Freitag, 13.03.2009, 00:17 (vor 5530 Tagen) @ talon

Kleine Korrektur:

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2008 Sie selbst ).

lautet richtig :

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2007 Sie selbst ).


Pardon

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Freitag, 13.03.2009, 00:26 (vor 5530 Tagen) @ talon

So wurde man damals über die Versicherungspflicht getäuscht

http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/ratgeber/424194/Was-sich-zum-1-April-geaendert-hat.html

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

talon, Freitag, 13.03.2009, 01:01 (vor 5530 Tagen) @ talon

Auch die FTD, eine angesehene Wirtschaftszeitung, informierte falsch

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Gesundheitsreform/181115.html

"Der Gesundheitsfonds als zentrale Beitragssammelstelle kommt erst 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Zudem greift DANN eine Pflicht zur Krankenversicherung: ...Ein RECHT auf auf Rückkehrhaben ehemals gesetzlich Versicherte ohne Schutz ab sofort."

Mit anderen Worten :


Wer damals die Rheinische Post las und vertiefend dazu eine angesehene Wirtschaftszeitung, dem wurde gesagt , er habe allenfalls ein Recht auf Versicherung,aber keine Pflicht.

Zeitgleich tönte der Onlineauftritt des Bundesgesundheitsministeriums " Ab 1. April KÖNNEN sich Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder versichern". KÖNNEN nicht MÜSSEN

Dazu die Beraterecke auf dieser Seite, "CLARA" , wochenlang untergetaucht.

Ein blamables PR-Versagen der Politik. Danke Ulla S.

Heute werden die mit 60% Säumniswucherzinsen überzogen, die darauf hereingefallen sind und sich nicht bei den Kassen gemeldet haben.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Chris, Donnerstag, 12.03.2009, 18:12 (vor 5530 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hi,

mir fallen zwei Möglichkeiten ein:

1. Lass dir einen Bescheid schicken, lege dagegen Widerspruch ein. Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, klage dagegen. Für die erste Instanz besteht keine Anwaltspflicht (und die Richter achten darauf, dass deine Interessen gewahrt bleiben) Sollte es danach weitergehen, Prozesskostenhilfe beantragen und dagegen Weiterklagen.

2. Geh zur Schuldnerberatung und frag nach ,ob sie dir helfen können.

Tschüs
Chris

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Seidel Stephan @, Augsburg, Samstag, 21.02.2015, 21:16 (vor 3358 Tagen) @ Rother Wolfgang

Über die Wucherzinsen kann ich ebenfalls ein Lied singen. Nur wenn man glaubt , man kann der AOK entgehen , der irrt sich. Die AOK hat das Recht eine zu erwartende Rente in Höhe von bis zu 50 Prozent zu pfänden. Ich beziehe ein Rente von 540,00 € und die wird mit 240,00€ gepfändet. Mein Schuldbetrag liegt bei 3000,00 € und insgesamt sind es über 13000,00€ die von meiner Rente gepfändet werden. Ob ich meine volle Rente noch erlebe weiß ich nicht.
Nun zu einem möglichen kommentar bzgl. Pfändungsfreigrenze muß ich sagen daß nach paragraph 42 SGB 2 eine Pfändung möglich ist wenn ich dadurch keinen sozialen Nachteil habe. Ich habe eine Freundin bei der ich wohne und die ein Einkommen von 1200€ und eine Eigentumswohnung hat , sagt der Gesetzgeber daß sie für mich Unterhaltspflichtig ist und ich somit keinen sozialen Nachteil habe.
Fazit: ich muß mich von meiner Freundin trennen, eine eigene Wohnung beziehen um einen sozialen Nachteil zu haben. Dann bekomme ich meine volle Rente und vom Staat eine Altersgrundsicherung.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Freitag, 13.03.2009, 08:46 (vor 5529 Tagen) @ talon

Hallo,
es ehrt Sie ja ungemein dass Sie hier im Forum einen Kampf gegen diese unsinnige Gesetzgebung führen, den sogar ich als Kassenmitarbeiter unterstütze. Was ich aber nicht unwiedersprochen hinnehme ist der folgende Satz von Ihnen

"Wie sie an den Antworten sehen, suhlen sich die Vetreter der Zwangskassen angesichts dieses Umstandes in selbstgefälliger Rechthaberei"

Hier sult sich niemand und es gibt auch keine selbstgefällige Rechthaberei. Wir müssen uns an die bestehenden Gesetze halten, ob uns das gefällt oder nicht.
Darum, kämpfen Sie Ihren Kampf aber verunglimpfen Sie hier
nicht Menschen, die ihren Job machen.

Gruß

Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Talon, Freitag, 13.03.2009, 09:37 (vor 5529 Tagen) @ Czauderna

Hallo Csauderna,

lesen Sie Ihren eigenen Beitrag vom 11.03.09, 23.16 .
Da haben sie zwar Bedenken geäussert gegen das Eintreiben der Nachforderungen - dies aber vor dem Hintergrund der damit verbundenen Arbeit und geringen Erfolgsaussichten.
Das Schicksal der Bertroffenen dagegen...

Den Aufruf der Ministerin zur Kulanz etwa verunglimpfen Sie sofort als Aufruf zur Rechtsbeugung.

Die Betroffenen "Unwissenden" dürfen sich von Ihnen als "Abgebrüht" karikieren lassen.

Über das Echo dürfen Sie daher nicht allzu erstaunt sein.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Freitag, 13.03.2009, 15:43 (vor 5529 Tagen) @ Talon

Hallo Talon, oder soll ich lieber Robin Hood sagen ??

sie haben da etwas nicht oder falsch verstanden

Tatsache ist das wir als Krankenkasse verpflichtet sind Gesetzen Folge zu leisten - was ich als Mitarbeiter eine Kasse davon halte spielt da eher eine untergeordnete Rolle.
Das Schicksal der Betroffenen -
Schicksal, das ist etwas ganz anderes in diesem Zusammenhang,
auch da könnte ich Ihnen als Krankenkassenmensch einiges zeigen
was Schicksal der Betroffenen eher trifft.
Auch was die "Unwissenden" und die "Abgebrühten" betrifft, sollten Sie nochmals genauer lesen - ich habe nicht geschrieben das die "Unwissenden" mit den" Abgebrühten " identisch sind.
Fazit - ich bin doch erstaunt über das Echo von Ihnen !!

Gruß
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Freitag, 02.04.2010, 21:04 (vor 5144 Tagen) @ Talon

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mein Mann hat Probleme mit der Krankenkasse als freiwillig Versicherter. Er hatte seinen Versicherungsschutz verloren, durch seine Firmeninsolvenz. Da wir alles abbezahlt haben und noch abbezahlen, unser Haus retten mussten und an Beiträge für die Krankenkasse gar nicht zu denken war, haben wir uns auch erst im letzten Jahr an die KK gewendet mit dem Ergebnis: Rückzahlung von über 6.000 € mit Erstellung einer Zahlungsvereinbarung zur Tilgung der Schuld zzgl. aktuellem Beitrag. Die letzte Rate hätten wir jetzt im September gezahlt-durch die Säumniszuschläge, von denen wir gar nichts ahnten, hängen wir noch immer auf satten 5.000 und €. Wir haben uns noch nicht gesundgestoßen und als Selbstängiger kann man gar nicht pünktlich zahlen, wartet man doch selbst ständig auf sein Geld, aber die KK hat jeden Monat ihr Geld bekommen. Es ist ein Unding. Und was die Art der Mitarbeiter angeht kann ich meinem Vorredner nur zustimmen-sie sind selbstgefällig-auch unsere Mitarbeiterin hat mit Kontopfändung gedroht-sie ließe sich unsere unpünktlichen Zahlungen jetzt nicht mehr gefallen. Ich habe mich an Stern TV und Markt gewendet und unsere Unterlagen dem Anwalt überreicht. Ich hoffe, dass wir eine Chance haben da rauszukommen. Wir sind eine 5-köpfige Familie und haben die letzten Jahre wirklich hart gekämpft.

Mit freundlichen Grüßen
Rabea

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

GKVler, Samstag, 03.04.2010, 10:33 (vor 5143 Tagen) @ RRM

Hallo

mein Vorschlag: stell einen Antrag auf Stundung der Beiträge

näheres zur Stundung hier:
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=2&wcheck=1&Pos=1458.00002#eingabe

und mach einen angemessenen Vorschlag zur Tilgung eurer Beitragsschuld.

ich weiß nun nicht, wie die Beiträge berrechnet wurden - vielleicht lässt sich hier noch was drehen...

du kannst auch versuchen, bei deiner Bank einen Kredit aufzunehmen, um die Beitragsschuld in einer Summe zu tilgen - die Banken bieten aktuell günstige Zinsen an - da würdest du im Vergleich zu den Säumniszuschlägen eine Menge Geld sparen (da du aber von Insolvenz geschrieben hast, weiß ich nicht, inwiefern ihr aktuell Kredite bekommt)

versuch aber in jedem Fall, mit deiner Kasse ins Gespräch zu kommen um eine Lösung zu erreichen.

Gruß GKVler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Samstag, 03.04.2010, 16:02 (vor 5143 Tagen) @ GKVler

Lieber GkVler,
vielen Dank für deine Antwort. Über den Link in deinem Beitrag komme ich leider nicht weiter. Endet auf meinem eigenen Beitrag und darunter die Liste derjenigen, die die Diskussion gestartet haben. Vielleicht kannst du mir nochmal helfen.
Viele Grüße
Rabea

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

GKVler, Samstag, 03.04.2010, 17:47 (vor 5143 Tagen) @ RRM

hier ist jetzt der korrekte Link:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&chosenIndex=69312nv&templateID=document&highlighting=off&xid=241764

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Montag, 05.04.2010, 21:05 (vor 5141 Tagen) @ GKVler

Danke!!!

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RSBler, Samstag, 03.04.2010, 19:04 (vor 5143 Tagen) @ RRM

@ RRM

Ich selbst habe mal auf Ihrer "Gegenseite" gearbeitet. Mit erstaunen stelle ich auch in Ihrem Beitrag eine unglaubliche Dreistigkeit fest! Schulden bei der Kasse und den Versicherungsschutz verlieren ? Und das bei einer 5-Köpfigen Familie ? Naja aber egal, dass HAUS es muss ja bezahlt werden. Wäre ich an stelle der Kasse, ich hatte bei selbstständigkeit schon längst einen Inso-Antrag gestellt ... Ende im Gelände. Sie sind über die SZ sicherlich in diversen Schreiben Ihrer KK drauf hingewiesen wurden. Sich dann über die presentierte Rechnung zu mukieren ist ein Unding! Ist eine Krankenkasse bzw. letztlich der Staat eine Kapitalsammelstelle für zinslose Kredite ??? Wohl sicherlicht nicht ... dann aber das Geld für einen Anwalt oder am besten noch einen wunderbaren Auftritt bei RTL (warum nicht die BILD ?) haben ... Der Fälligkeitstag eines Beitrages/Rate ist fest vorgeschrieben ...letztlich kann eine Krankenkasse daran nichts ändern, wenn Sie ihr Geld nicht erhalten ...

mit einer menge unverständnis

der RSBler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Montag, 05.04.2010, 10:31 (vor 5141 Tagen) @ RSBler

Sehr geerhter Herr RSBler,

ich glaube, Sie haben meinen Beitrag entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden-kann ja mal passieren.

MfG
Rabea

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RSBler, Montag, 05.04.2010, 13:32 (vor 5141 Tagen) @ RRM

Sehr geehrte Rabea,

ich glaube, Sie haben meinen Beitrag entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden-kann ja mal passieren.

MfG

R. SB-ler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Montag, 05.04.2010, 21:22 (vor 5141 Tagen) @ RSBler

Sollten Sie die Diskussion verfolgt haben, so ging es hier nicht um die Fehler der Krankenkasse, sondern um den unserer Regierung. Wir hatten keine Schulden bei der Krankenkasse. Erst seit der neuen Gesetzesgebung vom 01.04.2007 und das rückwirkend für eine Leistung, die wir gar nicht in Anspruch genommen haben. Und damals hieß es: man kann sich wieder versichern lassen, aber nicht: man muss!!!. Und dann auf die hohen Forderungen 5% Säumniszinsen zu erheben, ist eine Schweinerei. Sie müssen doch mal überlegen, welche Menschen man damit trifft und dass dieses existenzbedrohend werden kann, muss ich Ihnen nicht erklären, wenn man durch harte Kämpfe eine neue Grundlage geschaffen hat. Und was soll überhaupt "Insolvenzantrag" heißen. Wir sind nicht insolvent und auch nicht überschuldet. Aber wenn Sie hier Menschen in Schubladen einsortieren möchten und in eine Ecke drängen, in die sie nicht hingehören, dann sollten Sie in ein anderes Forum wechseln. Es ist Ihrerseits eine Frechheit, Menschen die Respekt für eine Leistung verdienen, die Sie erst mal nachmachen müssen, nach Gutdünken zu kategorisieren. Die oben genannte Gesetzesgebung ist ein Missstand in Deutschland, ich brauche also keinen Glanz und Gloria Auftritt in den Medien. Und um Sie zu zitieren: Ende im Gelände- ist bei uns noch lange nicht!!!

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Bosselt, Donnerstag, 08.04.2010, 19:13 (vor 5138 Tagen) @ RRM

Hallo Rabea,
es hat keinen Sinn, sich in diesem Forum über die Arroganz der KV-Mitarbeiter aufzuregen - sie tun nur ihre Pflicht und werden von ihren Arbeitgebern dafür bezahlt. Das hier ist nicht in erster Linie ein Beratungsforum sondern ein Marketinginstrument der Kassen. Wenn Sie Ihre bedauernswerte Situation hier schildern, müssen Sie sich schon mal Häme und Vorwürfe (z.B. vom GKVler) gefallen lassen.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Donnerstag, 08.04.2010, 20:37 (vor 5138 Tagen) @ Bosselt

Hallo Bosselt,

ja, das hätte ich bedenken sollen, aber es ärgert einen trotzallem wahnsinnig, vorallem weil es so nicht der Situation angemessen ist und ich vielmehr auf sinnvolle Lösungsvorschläge gehofft hatte. Vorgestern hatten wir einen anderen Kassenmitarbeiter zu Besuch, der uns mitteilte, dass die Kassen einen Ermessenspielraum haben und uns bei unserer Kasse alle Mittel, die zur Verfügung stehen, reingedrückt werden. Und wie gesagt, wir zahlen für eine Leistung, die wir nie in Anspruch genommen haben und die Raten sind jeden Monat gezahlt worden. Im Übrigen geht es hier nur um meinen Mann. Ich und die Kinder waren immer versichert über mich. Und mein Mann hatte noch nicht mal ein Kärtchen in diesem Zeitraum.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 08.04.2010, 21:16 (vor 5138 Tagen) @ RRM

Was soll denn diese ganze Rummjammerei. Wer in diesem Lande lebt und Sozialabgaben vorsätzlich nicht zahlt, zeigt unsoziales Verhalten auf. Denn irgendein Versicherer, das seinerzeitige Sozialamt oder heutige Jobcenter und somit die Anderen tragen im Leistungsfalle die Kosten. Wenn dann das Geld auch noch für ein die Nachbarschaft beeindruckendes Häuschen auf irgendeinem Hypothekenhügel mit Knebelfinanzierung auf dreissig Jahre ausgeben wird, ist dies ob nun mit oder ohne Versicherungspflicht sehr kurzsichtig. Aber auch von Privatversicherten hört man gelegentlich den flotten Satz, daß sie ja "garnichts gekostet hätten" Gibt also überall welche, die nicht verstehen, daß jede Versicherung nur dann als Risikoauffang funktionieren kann, wenn alle ihre Beiträge zahlen. Wer allerdings keine Lust am Einzahlen in die Solidartöpfe mehr hat, dem bleibt nur der völlig legale Weg eines zeitweiligen oder ständigen Auslandsaufenthaltes, um der Versicherungspflicht zu entweichen. Dann werden monatlich nur noch Beiträge ab 24€ fällig. Ohne Versicherungszwang auf freiwilliger Basis versteht sich. Fragen? ePost

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Freitag, 09.04.2010, 12:49 (vor 5137 Tagen) @ Joachim Röhl

Und schon wieder mal die Klischeekiste auf, natürlich wohnen wir in einem sündhaft teuren Häuschen, unsere Kinder und wir natürlich auch, spielen Tennis und ich hab jeden 2 Tag einen Termin bei der Kosmetikerin, nicht zu vergessen unsere Jacht, mit der wir 3 mal im Jahr die Welt umschiffen...und unseren Nachbarn machen wir die Nase lang- das ist doch albern, oder. Im Übrigen, hat keiner im Leistungsfall gezahlt, außer wir selber. Und jetzt nochmal: damals hieß es man kann, aber nicht: man muss! Lesen Sie doch bitte auch nochmal den ersten Beitrag dieser Diskussion...dieser Mann hat gar keine Möglichkeit, je wieder von seinen Schulden runterzukommen und diese steigen von Monat zu Monat, das ist doch Quatsch!!!

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

GKVler, Donnerstag, 08.04.2010, 22:02 (vor 5138 Tagen) @ RRM

@Bosselt: wo habe ich für irgendwas Werbung gemacht?

@Rabea: sie haben ein Problem geschildert und ich habe verschiedene Lösungsmöglichkeiten gegeben

bei Versicherungen ist es meist so, dass man auch in Zeiten zahlen muss, in denen man keine Leistungen in Anspruch nimmt. Das liegt in der Natur der Sache.

und mit der Versicherungspflicht für alle ist das so eine Sache: sie wurde eingeführt, weil man bemerkte, dass viele Leute gar nicht krankenversichert waren, weil sie sich dies nicht leisten konnten. Ob die Art, wie dieses Problem gelöst wurde, gut oder weniger gut ist, darüber kann man streiten.

allerdings führen die Kassenmitarbeiter nur die bestehenden Gesetze aus - sie machen diese nicht. Gelegentlich gibt es einen gewissen Spielraum - dieser wurde und wird aber durch den Gesundheitsfond immer mehr eingeschränkt. Erst kürzlich wurden die Möglichkeiten, Arbeitgebern Ratenzahlungen anbieten zu können, beschränkt bzw. genauer formuliert. und bei Selbständigen ist es genauso.

Wenn Krankenkassen mehr Rückstand haben, laufen die mittlerweile selbst Gefahr, Säumniszuschläge für nicht eingetriebene Rückstände zu zahlen...

dies nur zum Hintergrund der Sache

wie bereits gesagt: sprechen Sie mit ihrer Kasse, es lässt sich sicher irgendeine Lösung finden...

Gruß GKVler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Freitag, 09.04.2010, 09:47 (vor 5137 Tagen) @ GKVler

Nochmals Danke für Ihrern Beitrag-Sie waren gar nicht gemeint. Er hat sich da mit dem Namen vertan.

Viele Grüße

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Flunder, Freitag, 09.04.2010, 11:10 (vor 5137 Tagen) @ GKVler

@GKVler Wenn Krankenkassen mehr Rückstand haben, laufen die mittlerweile selbst Gefahr, Säumniszuschläge für nicht eingetriebene Rückstände zu zahlen...

Frage: Zahlen die dann auch "soziale" 60 % p.a. ??

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

GKVler, Freitag, 09.04.2010, 19:22 (vor 5137 Tagen) @ Flunder

die Frage kann ich ehrlich gesagt nicht beantworten...

aber es handelt sich um Summen in signifikanter Höhe

nochmals: die Höhe der Säumniszuschläge wurden nicht von den Kassen festgelegt, sondern vom Gesetzgeber.

Gruß GKVler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Samstag, 10.04.2010, 11:45 (vor 5136 Tagen) @ Bosselt

Gallo Bosselt,

falsch, ganz falsch - das war schon ein Krankenkassenforum welches den Sinn und Zweck hatte Fragen von Ratsuchenden durch Krankenkassenexperten beantworten zu lassen. Das dieses Forum quasi zweckentfremdet wurde liegt weniger an den Krankenkassenmitarbeitern sondern mehr an denjenigen welche hier Systemkritik betreiben. Damit ich da nicht missverstanden werde - Kritik soll und muss sein aber die Kassen und hier speziell deren Mitarbeiter dafür anzumachen dass sie Gesetze befolgen
und umsetzen dass ist sicher nicht im Sinne dieses speziellen Forums.
Gruß
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

heavyhead, Sonntag, 11.04.2010, 12:22 (vor 5135 Tagen) @ Czauderna

Da die Emotionen hochschlagen, hier der Versuch, den Hintergrund zu erklären:
Versicherte zahlen Beiträge (in unterschiedlicher Höhe), um "gegen die Wechselfälle des Lebens" abgesichert zu sein. Die meisten werden dazu gezwungen. Das Einsichtsverhalten dazu lasse ich jetzt mal seitwärts liegen, denn es gibt ja auch Zeitgenossen, denen andere herzlich egal sind und die nicht einsehen, dass sie Zahlen, wenn sie "gar nichts in Anspruch" nehmen. Wollte man dieser Logik folgen, dürften nur Arbeitslose Arbeitslosenbeitrag bezahlen...
Diejenigen, die nicht gezwungen sind, Beiträge in definierter Höhe zu zahlen, werden in dem Moment, wo sie wirtschaftlich in die Bredouille kommen, auch bei ihrer KK - genau wie bei allen anderen (Strom, Telefon, Miete etc.) - in Verzug geraten. Mahnverfahren laufen, Säumniszuschläge etc. etc. (und hier sind die Zinsen auch keine "Wucher"zinsen). Solange es "früher, also vor dem hier zugrundeliegenden Gesetz" nicht zum Rausschmiss aus der KK kam (nach drei(!) Monaten nicht gezahlter Beiträge), konnte der säumige Versicherte nach wie vor jede - auch noch so teuere Leistung - in Anspruch nehmen. So blieben in nicht wenigen Fällen die Kassen, und damit die anderen Beitragszahler, auf den Kosten sitzen und konnten in der Folge über Jahre und Jahrzehnte verwaltungsaufwändige Verfahren betreiben, um schließlich doch dieses Verluste abzuschreiben. In Zeiten, wo es schlecht läuft, häufen sich diese Fälle eklatant.
Der Gesetzgeber wollte aber nun nicht akzeptieren, dass es Menschen gibt, die nicht mehr versichert sind (weil sie bei ihrer KK (oder auch bei ihrer Privatversicherung) rausgeflogen waren. Also: Gesetz her - von jetzt an pflichtversichert (1.4.07) bei letzter Kasse oder Versicherung. Wirtschaflticher Status: nach wie vor keine Kohle....Nun glaubten manche dieser Versicherten, sie fingen bei Null an und nun könne ja nichts mehr passieren...Neue Chipkarte, alle Ansprüche, kein Beitrag...keine Altschulden....
Dass dies wohl nicht sein kann, wird jeder einsehen. KKen sind nicht der Staat, sie sind keine Wohlfahrt, sie haben gerecht zu sein und ... sie haben das Interesse ihrer zahlenden Mitglieder zu verfolgen. Wenn es keinen Zwang gäbe, was glauben Sie, wieviel Versicherte ihre Schulden bezahlen würden?? Wahrscheinlich gibt es dann auch erst mal Wichtigeres an anderer Stelle... Und so sieht dieses Gesetz vor: 5 % Zinsen auf verhältnismässig niedrige Beiträge (summiert sich aber) und darüberhinaus als Schutzfunktion für die Allgemeinheit Behandlung nur noch in absoluten Notfällen. Auch ich halte die 5 % für zu hoch, aber auch bei 3 oder 3,5 % Zinsen gäbe es diese Diskussion.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 11.04.2010, 14:22 (vor 5135 Tagen) @ heavyhead

Danke für den erfrischenden Beitrag heavyhead! In Paris hat man Ende der Neunziger nach mehreren Jahren des laissait faire plötzlich wieder Fahrscheinkontrollen angesetzt und siehe da, über 80% waren Schwarzfahrer! Nun sind 50€ kalkulierbar gegen tausende Euro für einige Tage im Krankenhaus, aber auch den über hunderttausend immer noch versicherungstechnischen Schwarzfahrern hierzulande wird wird man weder mit einer Pflicht zur Versicherung noch mit angedrohten Strafzahlungen beikommen.

Warum? Entweder ein bisher Unversicherter versichert sich notgedrungenermaßen bei GKV/PKV und zahlt dann eben keine Beiträge mehr. Folge: der Versicherungsschutz wird zwar runtergefahren, aber akute Erkrankungen und schmerzstillende Behandlungen stehen weiterhin ungebremst zur Verfügung! Ein Mediziner definiert hier und die Versicherer können bei chronischen Nichtzahlern auch nicht eintreiben, weil meist nichts mehr zu holen ist. Hartgesottene mit Schufaeintragung, Haftandrohung, eidestattlicher Versicherung oder gar Privatinsolvenz werden oft lebenslang nicht flüssig und die Schuldsumme wird nie abgetragen. Also werden die Verluste solidarisiert, sprich umgelegt auf die treuzahlenden Anderen und einen mittelalterlichen Schuldturm gibts ja auch nicht mehr.

Leute vom Schlag unserer Doppelnamenschreiberein geben die Beiträge gleich anders aus und pochen mit einem Achselzucken auf ihr Recht und erhalten dennoch großzügig die Solidarität der zahlenden Masse. Herzlich Willkommen im Schlaraffenland - hat sich nur noch nicht bei allen Nichtversicherten rumgesprochen. Irgendwann ist aber sicher mal Ende der Fahnenstange und somit bleibt zu hoffen, daß die Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit endlich anfangen Strukturen aufzubrechen, in beiden Versicherungswelten radikale Einschnitte vornehmen und diesen Wildwuchs beenden.

Meines Erachtens gehören in beiden Systemen die Beiträge radikal gesenkt, um die Hemmschwelle sich zu versichern zu senken. Im Gegenzug sind breit gestaffelte Zuzahlungen, generelle Wartezeiten und Leistungsstaffeln erforderlich. Stärkere finanzielle Anreize für gesundheitsförderliches Verhalten müssen her, denn viele Mitbürger fangen erst zu denken an, wenns im Portemanee klimpert oder weh tut. C"est la vie heißt auf deutsch einfach Stärkung der Eigenverantwortung.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

W. Rother @, Sonntag, 11.04.2010, 18:19 (vor 5135 Tagen) @ Joachim Röhl

Jetzt darf ich Sie doch bitten auf dem Teppich zu bleiben. Es geht niemanden darum rückständige Beiträge nicht zu zahlen. Egal ob Leistungen in Anspruch genommen werden konnten oder nicht. Der Punkt um den es geht ist doch, wenn durch den unsinnigen Zuschlag von 5 % pro Monat sich die Schuld permanent so erhöht, dass eine bezahlbare Rate sich mehr als verdoppelt und damit unbezahlbar wird. In meinem konkreten Fall bei einem verfügbaren monatl. Einkommen (Bar), war ich bereit in Raten von € 40 Zahlungen zu leisten.
Die Kasse verlangte aber von mir Raten von min.240 € um damit meine Schuld jeweils um € 100 zu tilgen (monatl. gerechnet). Sie sehen, ich will der Kasse nicht den ihr aus Solidarität zustehenden Beitrag verweigern, mir wird aber durch den unsinnig hoch gewählten Zuschlag die Tilgung unmöglich gemacht.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

RRM, Sonntag, 11.04.2010, 21:47 (vor 5135 Tagen) @ W. Rother

Ich glaube, es macht hier keinen Sinn hilfesuchend einen Beitrag ins Forum zu stellen. Der einzige der hier in der Lage war mir einen anständigen Vorschlag zu machen, war GKVler. Viele andere haben hier eher Spaß daran, warum auch immer, die Dinge so zu drehen, wie sie sie haben wollen oder sehen wollen. Ich werde die Diskussion hier noch weiter verfolgen, aber das war es dann auch. Das, was Sie hier schreiben, ist genau der Punkt. Vielleicht habe ich den Fehler gemacht zu schreiben, dass wir unser Haus gerettet haben und alles andere auch abbezahlen, wie auch unsere Krankenkassenbeiträge, die alten und die aktuellen. Einige hier scheinen sogar zu wissen, wie wir wohnen. Aber diejenigen, die hier Sodom und Gomorrha schreien, scheinen wohl auf essen, trinken und wohnen zu verzichten, wären Sie in unsere Lage. Man sitzt dann lieber auf der Bananenkiste unter der Mühlheimerbrücke und freut sich über den Versicherungsschutz. Und das Kärtchen teilt man dann unter den Kindern auf, damit jeder ein Häppchen bekommt. Ich bin enttäuscht über soviel Borniertheit. Jeder darf seine Meinung haben und auch kund tuen, aber ich finde das hat hier wenig damit zu tun. Da profiliert sich einer mehr als der andere auf Kosten anderen.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

GKVler, Freitag, 23.04.2010, 21:24 (vor 5123 Tagen) @ W. Rother

Hallo????????

du schreibst, dass du über ein halbes Jahr keine Beiträge gezahlt hast - scheinbar bewusst. Aber du hast ja auch keine Leistungen in Anspruch genommen...
kennst du eine Feuerversicherung, bei der du nur in dem Monat Beiträge zahlen musst, wenn dein Haus abbrennt? Nein? Und wieso soll das bei einer Krankenversicherung dann anders sein?

ich bin mir sicher, wenn du Leistungen benötigt hättest, würde jetzt hier der gleiche Aufsatz stehen, nur mit einem anderen Beginn - ich war krank und musste dringend ins Krankenhaus. Wenn man die Kasse dann einmal braucht, will sie nicht zahlen - oder so ähnlich

die Regelung, über die du dich beschwerst ist genau deshalb da, um Leute wie dich davon abzuschrecken, bewusst einige Monate keine Beiträge zu zahlen. Und wenn du die Beiträge jetzt zahlst, bist du sie los - du musst sicherlich nicht dein ganzes Leben dafür zahlen (ich gehe mal davon aus, dass du jünger als 100 Jahre bist). Und wenn du eine Ratenzahlung vereinbarst, dann musst du mehr als die monatlichen Säumniszuschläge zahlen - dann gehen deine Schulden auch runter.

Gruß GKVler

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Tiara @, Donnerstag, 22.04.2010, 15:22 (vor 5124 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo alle zusammen,
interessante beiträge undjeder hat ein bischen Recht. Ich selber bin betroffen. Mit KK kann man nicht reden, ich versuche es seit 2007 eben. Wegen Weiterbildung und höhe Kosten hatte ich ab 1.4.2007 bis 1.11.2007 kein Beiträge bezahlt und auch keine Leistungen benspruchst.
Trotz Ratenvereinbarung beläuft sich mein Schulden beitrag immer gleich. Also ich kann zahlen so lange ich lebe , der Schuldenbeitrag ändert sich nicht. KK hat Pfändung Verhängt und ist nicht gewillt zurück zu nehmen. Banken geben nicht mal den kleinsten Kredit- wegen der ruhende Pfändugn eben. Schuldenberatung rät zur Insolvenz- dann bekommt Kasse gar nichts. Diese Weg gefällt mit auch nicht weil ich nicht richtig finde das Schulden von anderen getragen werden - wenn man sie verursascht hat.. Man sieht wie paradox die Gesetze in Rechtsstaat sind. Nur Recht haben und Recht bekommen- steht kommt darauf an auf welche Seite man sich befindet. Die Masse der Menschen gehört in diesem Land zunehmend zur Verlierer. Demokratie ist nur ein Wort und wird von Politiker und Geldhaien benütz und den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Immer mehr Menschen wird die Verantwortung für eigene Person entzogen, staat desem gibt HARZ IV = SKLAVE, und dann müssen sie alles tun was der STAAT anordnet ( 1-Euro Job) oder die dürfen dazuverdienen , dürfen von etwa 500 € etwa 170 behalten, der Rest wird angerechet , ew. Steuer beim Finnazamt werden nicht berücksicht) . Solche Gesätze kann sich nur ein total "Kranker" ausdenken Die Gesätzesänderung der letzte 20 Jahre ist der sichere Weg in Staatsabhängigkeit und der Staat ist schon lange angängig von BANKEN und KONZERNEN. Aber hier geht es nicht um Schulden die ein Mensch verursacht hat und nicht bezaheln will. Hier geht es um Schulden die einfach per GESETZ ( weil die GELD brauchen für Ihr Luxusleben) geschaffen werden und das sogar in die Vergangenheit. Das ist PERVERS!!! Und nicht DEMOKRATISCH. DEMOKRATIE ist ANDERS !!! Nur mit Aufwachen und Selbstverantortung der Masse können wir langfristieg die Willkür der Politiekr und Konzerne verändern. In dem sich etwa 40 Leute von ca 40-50 Millionen hier austauschen, ändert sich nichts1

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Kohl @, Florstadt, Montag, 19.11.2012, 19:44 (vor 4182 Tagen) @ RSBler

Also wenn ich ihre Zeilen so lese, da bekomme ich doch gleich ein größeres Würgeanzeichen !!!

Mal kurz zu meinem Fall..!!

Krankenkasse zieht sich auf einmal nach fast jetzt über 5 Jahren auf einmal einfallen, Sie hätten ja gar keine Säumniszuschläge für 2007 erhoben und es Ihnen erst jetzt aufgefallen sei...?????????????? Nach 5 Jahren, was für Menschen arbeiten den dann da..!!!!!!!!!!

Somit haben die uns kurz mal 4000 Euro Säumniszuschläge berechnet und sind nicht mal soviel uns Bescheid zu geben noch irgendwas anderes.....!!!!!!!!!

Ich kann doch als Unternehmer auch nicht sagen zu einem Kunden...oh sorry....ich habe vor 5 Jahren vergessen Ihnen was zu berechnen, mir ist das heute erst aufgefallen, wo bleibt den da die Logik...?????

Aber anscheinend die Krankenkassen dürfen wohl alles nach fordern obwohl es nicht unser Verschulden war , sondern das der Krankenkasse....!!!!!

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Dienstag, 20.11.2012, 07:37 (vor 4181 Tagen) @ Kohl

Hallo,
zuerst - 2007 ist verjährt !! - Aber habe ich das richtig verstanden, du hast deine "Schulden" bereits getilgt und jetzt kommt man und will nachträglich damals nicht berechnete Zinsen haben ??
Das würde ich mir aber nicht gefallen lassen.
Anders wäre es vom Grundsatz her, wenn die Rückstände noch bestünden.
Gruss
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Hella @, Dienstag, 26.02.2013, 19:08 (vor 4083 Tagen) @ RSBler

Sie sollten nachts nicht mehr allein auf die Straße gehen ...

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Weiyer @, Lübz, Freitag, 03.02.2012, 01:07 (vor 4473 Tagen) @ Talon

Hallo, Nun ist für mich auch die Zeit gekommen mal darüber zu reden über die vielen Gelder, die ich als Freiberufler gezahlt habe und nun Nachzahlungen leisten muß, das Programm der Beitragsforderungen und die 60 % Säumniszuschläge im Jahr bewegen sich bei mir auch schon in das Unendliche und nun muß ich mir ernsthafte Gedanken machen wie ich dies stoppen kann, denn soviel kann man garnicht verdienen.Ich sehe nur eins, erstmal kündigen und garnicht versichert sein, sonst kommt man da wohl nie raus, denn die Kulanz und angemessener Erhebung einer Abzahlungsmöglichkeit oder Absehen von sonstigen weiteren Erhebungen. Das Druckmittel Leistungsausschluß läuft ständig mit,
dies ist auch ein Eingriff in die Gesundheit des Menschen, denn man geht nicht mehr zum Arzt um weitere Kosten zu machen, die Angst möglicherweise sterbenskrank zu sein fährt immer mit, weil man es ja nicht weiß, denn oft sind keine Symtome vorher erkennbar, sondern nur bei regelmäßiger ärztlicher Kontrolle, bzw. Zufallsuntersuchungen. Der Berater meinte: "die Notärztliche Versorgung wäre ja dennoch gesichert", ja das nützt mir garnichts, denn ich bin auch schon über 50 Jahre und benötige ständige ärztliche Kontrolle, diese Kosten kommen ja auch noch hinzu. Zur Zeit beschäftige ich mich nun mit Kündigungsschreiben. Ja das ist meine Geschichte dazu und arbeite weiter wie ein Roboter mehr und mehr um nur Geld ranzuschaffen, denn die Krankenkasse versteckt sich ja hinter ihren Gesetzlichen Vorschriften und machen nur ihre Arbeit. Hau ruck
Vielleicht weiß einer einen Rat
Danke für das Zuhören

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Kuno Kraft @, Mülheim, Dienstag, 23.11.2010, 18:18 (vor 4909 Tagen) @ Czauderna

Guten Abend! Die Mitarbeiter der Krankenkassen sind so selbstgefällig,das es mir die Sprache verschlägt.Mir wurde als Selbstständigem gesagt(dann müßte ich meinem Betrieb schließen,wenn ich den Rückständigen Beitrag+60% zinsen nicht zahlen könnte) Siramis

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Dienstag, 23.11.2010, 18:35 (vor 4909 Tagen) @ Kuno Kraft

Hallo,
na super - Sie schreiben hier über die Mitarbeiter der Krankenkassen und meinen aber nur den oder die, die Ihnen gegenüber eine solche (zugegeben dumme) Bemerkung gemacht hat.
Ich will mal, um Ihrem Bild vom gemeinen Krankenkassenmitarbeiter gerecht zu werden, folgendes dazu sagen. Was haben wir als Mitarbeiter einer Krankenkassen für Vorteile von dieser gesetzlichen Regelung der "Pflicht zur Versicherung" und den 5%
Säumniszuschlägen - nix, ausser Ärger und Arbeit und für unseren Arbeitgeber bringt es auch nix, weil ab Einrichtung des Gesundheitsfonds auch alle so eingetrieben Beiträge in den grossen Topf wandern und nicht der betreffenden Kasse verbleiben. Vom Grundsatz her müssten wir eigentlich alles tun um solche rückwirkenden Versicherungen abzuwehren (was ich aus meiner Sicht eher theoretisch meine wird und wurde in der Praxis aber durchaus praktiziert). Sollen sich doch andere damit herumärgern.
Nachteile für die Kassen sind auch, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden dass die Kasse trotzdem leisten muss, zwar nur für Notfälle, was den Hauptversicherten betrifft, nicht aber für die Familienangehörigen, die mitversichert sind, die bekommen alles, das volle Programm.
Die Kasse haben die 5% Zinsregelung nicht erfunden und davon abgesehen kann man mit der Kasse schon eine Einigung erzielen, die einem von der Zahlung zumindest der Zinsen entbindet und es gibt sogar die Möglichkeit eines Schuldenerlasses - kommt allerdings auf den Fall an.
Soviel von einem "selbstgefälligen" Kassenmitarbeiter.
In meiner Praxis läuft es aber anders ab und meist so, dass trotz
aller gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der "Zwangsversicherte" Selbständige nicht seine Existenz wegen der Krankenversicherung verliert.
Gruss
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Frank, Montag, 06.02.2012, 21:16 (vor 4469 Tagen) @ Czauderna

Also die Krankenkassen sind hier wirklich selbstgefällig. Bei einer Bekannten von mir hat es tatsächlich die Existenz gekostet!!! Dank TK, das sind wohl mit die schlimmsten und selbstgefälligsten Halsabschneider! Was für ein Irrsinn! Wer in diesem Land darf solche Wucherzinsen verlangen?
LG,
Frank

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Ulrich, Dienstag, 07.02.2012, 08:16 (vor 4468 Tagen) @ Frank

Also die Krankenkassen sind hier wirklich selbstgefällig. Bei einer Bekannten von mir hat es tatsächlich die Existenz gekostet!!! Dank TK, das sind wohl mit die schlimmsten und selbstgefälligsten Halsabschneider! Was für ein Irrsinn! Wer in diesem Land darf solche Wucherzinsen verlangen?

Genau, und das Finanzamt ist Schuld, dass ich Steuern zahlen muss... ;-)

Aber jetzt mal ernsthaft: Die Krankenkassen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und haben keinen Ermessensspielraum. Dein Bekannter sollte sich in Berlin beschweren und nicht bei der TK, die ist nun wirklich nicht an der Gesetzlage Schuld ist, meine Meinung.

Gruß,
Ulrich

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.02.2012, 11:21 (vor 4468 Tagen) @ Ulrich

Ermessenspielraum hat die Kasse, wenn sie denn will und die individuelle Situation es erfordert. Ratenzahlung wird gern angeboten und gemäß §186 (11) SGB V können Schulden sogar komplett erlassen. Können!

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Ulrich, Dienstag, 07.02.2012, 11:32 (vor 4468 Tagen) @ Joachim Röhl

Ermessenspielraum hat die Kasse, wenn sie denn will und die individuelle Situation es erfordert. Ratenzahlung wird gern angeboten und gemäß §186 (11) SGB V können Schulden sogar komplett erlassen. Können!

Dort (SGB V, §186) steht: Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an...

Okay, nun können wir uns streiten, was "Gründe, die er nicht zu vertreten hat" sind ;-) .

Gruß,
Ulrich

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.02.2012, 12:00 (vor 4468 Tagen) @ Ulrich

Günther Czauderna und unsere GKVlerin werden Dir die Feinheiten sicher gern erläutern.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Dienstag, 07.02.2012, 18:33 (vor 4468 Tagen) @ Ulrich

Hallo,
na, was denkst du denn, was Gründe wären, die vom Mitglied
nicht zu vertreten sind ??
Gruss
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Ulrich, Mittwoch, 08.02.2012, 08:11 (vor 4467 Tagen) @ Czauderna

na, was denkst du denn, was Gründe wären, die vom Mitglied
nicht zu vertreten sind ??

Naja, ich bin kein Jurist. Aber wenigstens kann es wohl nicht die Begründung sein: "Ich habe das Gesetz nicht erlassen und ich habe von nichts gewusst.".

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Gast aus dem Norden, Dienstag, 23.11.2010, 18:45 (vor 4909 Tagen) @ Kuno Kraft

Lt. BGB ist ein Geschäft rechtsunwirksam, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Wenn eine Bank in einer Notlage einen Zinssatz von über 60 % berechnen würde, dann würde sich BILD darum kümmern.

Ein Säumniszuschlag von 5% pro Monat (pro Jahr über 60%) ist allerdings nach § 24 Abs. 1a SGB IV vom Gesetzgeber her so gewollt und das BMG hat mir aufgrund einer Anfrage sinngemäß mitgeteilt, dass man diesen Willen des Gesetzgebers bitte respektieren möge. Dazu kommt, dass trotz der ständig steigenden Beitragsrückstände kein Leistungsanspruch besteht. Das ist ungefähr so, als wenn die Bank einen Zinssatz von 60 % berechnen würde und die Kreditsumme nicht auszahlt. Der Bürger verschuldet sich immer mehr und das nur deshalb, weil der Gesetzgeber ab 01.04.2007 mit seiner Bürgerversicherung etwas gutes tun wollte.

Ich persönlich kann nur vorschlagen, eine Ratenzahlung mit der Kasse zu treffen (Jahreszinssatz unter 5 % + Leistungsanspruch). Ersatzweise gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und das kostenlose Sozialgerichtsverfahren in Anspruch nehmen. Man muss allerdings Geduld und Ausdauer haben. Leider traut sich keiner.

Ob es richtig ist, die Krankenkassenmitarbeiter dafür verantwortlich zu machen, bezweifle ich. Die Rechtslage ist eindeutig und wer dagegen verstößt, riskiert seinen Job. Und bitte eines nicht vergessen. Wer hat denn die Situation mit einem gewissen Vorsatz herbeigeführt? Dieser "Täter" und der Gesetzgeber sind die wirklichen Schuldigen.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

heidi wendt @, BadSegeberg, Sonntag, 05.06.2011, 15:12 (vor 4715 Tagen) @ Gast aus dem Norden

ich habe das hier alles mit großem inresse gelesen.stimmt die mitarbeiter der krankenkassen können nichts dafür .Nur was sich so man ein KM erlaubt ist schon wirklich frech schon allein beim steuerberater anzurufen und nachfragen ob die Einkommenssteuer auch wirklich schon gemacht.jedes jahr das gleich spiel dann wird nicht gewartet nein einfach der höchssatz berechnet.einspruch erhoben nochmal mitgeteilt das der bescheid noch nicht da ist .anderer mitarbeiter will nun gewinn u verlust rechnung ok dann wieder anruf nächster mitarbeiter warum will ich kündigen wieder erklärung ok der kümmert sich alles geregelt
neues schreiben wieder alles von vorn selbst der nette mitarbeiter fassungslos!!!! und nun geht es wieder los nur jetzt wird woohl mein konto still gelegt aber was solls verdiene im moment eh nichts muß wohl hartz4 beantragen so wird man ganz schnell zum schmarotzer und kommt zu schulden (bis jetzt noch nie welche gehabt) danke Fr Schimdt das ich mich wieder als selbständiger versichern darf und dafür schulden hab nur weil ich nicht wußte das ich alle beitrage nachzahlen muß
in jeder versicherung muß ich erst beiträge bezahlen wenn ich eintrette u nicht schon für die jahre davor !!!!

die rechtschreibfehler intressieren mich nun garnicht

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Tim, Montag, 06.06.2011, 20:47 (vor 4714 Tagen) @ heidi wendt

Zurück ins Hartz IV mit dir ;-)

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Bankrott, Freitag, 06.01.2012, 16:46 (vor 4500 Tagen) @ Tim

Ein Rechenbeispiel
Das ist der Abzahlungsvorschlag der AOK
um zu verdeutlichen was 5% im Monat an Säumniszuschlägen
ausmachen.
Offerne Beiträge................26851,26
offene Säumniszuschlägen........26276,00

vereinbarte Ratenzahlung von 500,00€ + 2 mal im Jahr 5000,00€

Monat... Rate....Anfang.........Restbetrag...Zins 5% p Monat
Jan 12..-5500...26851,26........21351,26........1067,56
Feb 12...-500...21351,26........20851,26........1042,56
Mrz 12...-500...20851,26........20351,26........1017,56
Apr 12...-500...20351,26........19851,26.........992,56
Mai 12...-500...19851,26........19351,26.........967,56
Jun 12...-500...19351,26........18851,26.........942,56
Jul 12..-5500...18851,26........13351,26.........667,56
Aug 12...-500...13351,26........12851,26.........642,56
Sep 12...-500...12851,26........12351,26.........617,56
Okt 12...-500...12351,26........11851,26.........592,56
Nov 12...-500...11851,26........11351,26.........567,56
Dez 12...-500...11351,26........10851,26.........542,56
Jan 13..-5500...10851,26.........5351,26.........267,56
Feb 13...-500....5351,26.........4851,26.........242,56
Mrz 13...-500....4851,26.........4351,26.........217,56
Apr 13...-500....4351,26.........3851,26.........192,56
Mai 13...-500....3851,26.........3351,26.........167,56
Jun 13...-500....3351,26.........2851,26.........142,56
Jul 13...-500....2851,26.........2351,26.........117,56
Aug 13...-500....2351,26.........1851,26..........92,56
Sep 13...-500....1851,26.........1351,26..........67,56
Okt 13...-500....1351,26..........851,26..........42,56
Nov 13...-500.....851,26..........351,26..........17,56
Dez 13...-351,26..351,26............0,00...........0,00

anfallende Säumniszuschläge auf die Raten......11228,95
bisher angefallene Säumniszuschläge............26276,00
Gesamt Säumniszuschläge........................37504,95
in den 2 Jahren + laufende Vers. m.625,55€.....41864,46

Guthaben für AOK/GESCHENK......................52518,15
wenn den alles Bezahlt wäre in 2 Jahren ?......79369,41
Das würde einer monatl. Rate von 3307,06 auf 2 Jahre entsprechen
Hätte ich alles gleich bezahlen können dann wären es
für ca 3 Jahre 27000,00 €.

MUSS ICH WOHL PAAR NACHTSCHICHTEN EINLEGEN!!!!:-D

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.01.2012, 17:13 (vor 4500 Tagen) @ Bankrott

Genau aus diesem Grund wechseln viele Säumige, auch wenn es nicht die Wunschzielgruppe ist, straffrei in eine PKV. Bleiben da bis kurz vor ihrem 55.Geburtstag, um dann hübsch wieder in´s Kassenkörbchen zu hüpfen. Die Preise bei Privat wurden bei vielen Gesellschaften im Januar deftig erhöht, aber alles ist bekanntlich relativ. So zahlt aktuell ein 40jähriger Selbständiger z.B. bei hanse-merkur ganze 178€ inklusive Pflegeversicherung, eine gleichaltrige Freiberuflerin 262€. Und nicht vergessen, seit einer Woche kostet´s bei Kasse ab dreihundervierzig Euro aufwärts und endet bei weit über sechshundertfünfzig, ohne Zusatzbeitrag!

Fragen? joachimroehl@web.de

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

x-perte @, Freitag, 06.01.2012, 18:32 (vor 4500 Tagen) @ Bankrott

Hallo,

interessantes Beispiel?

Die Frage ist, wie kam es zu der Nachforderung?

Bei einem Monatsbeitrag von 625,55€ scheint es sich bei dir um keinen Sozialhilfeempfänger zu handeln...

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Bankrott, Samstag, 07.01.2012, 08:56 (vor 4499 Tagen) @ x-perte

Dieses Beispiel ist die nackte Wahrheit.
Es gab eben Zeiten,als ich nicht Zahlen konnte.
Wenn man dann Zahlen kann, dann erschlagen einem die
Säunisszuschläge und die Zinsen darauf.
Selbst wenn ich zahlen sollte, war die Frage nach Erlass oder
Teil-Erlass der Sämnisszuschläge Sinnlos.
Die Antwort lautete: man könne darüber sprechen, wenn die Haupforderung getilgt ist. Super Aussichten.
Da die KK zu keinem vetretbaren Kompromiss bereit ist, warum sollte ich dann bereit sein, mit meinem hart verdienten Geld,
vielleicht einen Manager sein neuen Wagen zu finanzieren.
Da gibt es nur eines, Kopf hoch und Insolvenz, und noch mal von
vorn anfangen.Es gibt doch unzählige, die einem das vormachen.
Eine Insolvenz kann auch ein gutes Geschäft sein.Beweise gibt es
genügend.
Ich denke das ist ein Grund für eine Petition, es geht ja vielen
anderen auch so, was mir die AOK bestätigte.
"Öffentliches Interesse"
Was sind das für Gesetze?
Bei Banken denkt man 5% ist viel,aber das ist der eff. Jahreszins.In meinen Augen ist es einfach Legal gemachter Betrug.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 07.01.2012, 10:50 (vor 4499 Tagen) @ Bankrott

In einem solchen Fall hilft eine Insolvenz in Frankreich und meist schon nach einem Jahr ist man komplett schuldenfrei. Kehrt dann mit dem Formular E104 der französischen Krankenkasse zurück und wird hier unproblematisch aufgenommen. Der Aufwand von um die zwanzigtausend Euro lohnt sich aber erst bei Schulden im hohen! fünfstelligen Bereich und wenn für diese Zeit alle Brücken nach Deutschland abgebrochen werden können.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Samstag, 07.01.2012, 12:38 (vor 4499 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ja, es ist auch in meinen Augen Wucher, aber in den Augen der Gerichtsbarkeit offensichtlich nicht, denn das dagegen geklagt wurde kann man sich sicher vorstellen.
Wie also, so etwas verhindern - der Rat vom Kollegen Röhl
ist mit Sicherheit kein schlechter, aber wer kann schon nach Frankreich gehen und sich dort schuldenfrei machen - etwas
sehr die Theorie als die Praxis.
Verhindern hätte man das im Vorfeld evtl. können, wenn man sich damals entsprechenden Rat, z.B. hier im Forum geholt hätte - es gibt schon legale Möglichkeiten, die aber im Gegensatz wie der Rat mit Frankreich etwas einfach hätten gestaltet werden können.
Jetzt ist natürlich das "Kind in den Brunnen" gefallen.
Ich weiß, dass es möglich ist, kommt natürlich auf die Kasse an,
mit der Kasse zu verhandeln.
Da kann ein straffer Ratenzahlungsplan erstellt werden, der den Verzicht der Säumniszuschläge zur Folge hat, wenn er eingehalten wird oder es kann nach einer bestimmten Zeit (1 oder 2 Jahre) die
Niederschlagung bzw. der Erlass der Restschuld seitens der Kasse
in Betracht kommen, natürlich bleibt auch immer noch der Rechtsweg offen, der u.U. die Möglichkeiten eines Vergleichs
einräumt - ich gebe zu, es ist nicht einfach und wie bereits geschrieben, es kommt in hohem Maße auf die "Verhandlungsbereitschaft" der Kasse an.
Gruss
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 07.01.2012, 13:39 (vor 4499 Tagen) @ Czauderna

Ich habe zwei Versicherte, die diesen Weg im letzten Jahr gegangen sind. Allerdings waren bei denen neben den Kassenrückständen auch noch andere sechsstellige Summen im Spiel. Die Firma muß dann komplett runtergefahren werden, die Familie wird man aber nicht verlieren, denn wichtig ist nur, daß der gemeldete Lebensmittelpunkt im Elsass besteht und dort die Entschuldung durchgezogen wird. Aber aber auch hier errechnet sich aus achtzigtausend minus zwanzig ein kräftiger Gewinn. Rein moralisch stünden der GKV dann die eingesparten Beiträge zu, zumal sie ja in der ganzen Zeit Versicherungsschutz bereitgehalten hat.


Kommentar unserer GKVlerin?

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Bankrott, Samstag, 07.01.2012, 14:17 (vor 4499 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo

es ist nicht so das die Hauptforderung nicht zahlen will oder
kann.Ich habe ja in gewisser Weise auch Leistungen erhalten.
Aber: der Vorschlag der KK ist inakzeptabel,weil mich das früher oder später in die Insolvenz bringt.Man hat ja auch Kosten um ein
Unternehmen betreiben zu können.
Wenn die Aufträge genauso laufen wie letztes Jahr,dann bin ich
mit dieser Forderung gegen Ende des Jahres pleite und mein Mitarbeiter sitzt auf der Straße.
Was zur folge hat, das meine Schuld besteht, weitere Sämnisszuschläge anfallen und die gezahlten Raten in kürzester
Zeit von den Sämnisszuschlägen eingeholt werden.
Fazit: Ich zahle brav die Vorgeschlagen Raten für das ganze Jahr,
das sind 16000,00 € und im Vergleich dazu erhöhen sich die
Sämnisszuschläge um ca 9000,00€.
Das ist ein gutes Verhältniss. ;-)
Wenn die KK wenigsten die Sämnisszuschläge einfrieren würde,wäre
es akzeptabel.
Das die Sämnisszuschläge am Ende auf Antrag weggelassen werden,das steht in den Sternen und Vertrauen kann ich darauf nicht.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Bankrott, Samstag, 07.01.2012, 14:25 (vor 4499 Tagen) @ Bankrott

Ach ja, hab ich vergessen zu erwähnen.
Beim Anwalt des Vertrauens war ich natürlich auch, aber der hebt die Arme und sagt alles gesetzmäßig.
Selbst Anwalt und KK sind bei Verhandlungen auf keinen Nenner gekommen.
Was noch besser ist, der Mitarbeiter de KK hat mir die Inso empfohlen.:-D

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Samstag, 07.01.2012, 15:11 (vor 4499 Tagen) @ Bankrott

Hallo,

vielleicht bei der Kasse mal eine Stufe höher gehen - die Situation schildern, insbesondere, dass hier es nicht nur um die Begleichung von Schulden geht, sondern durch die Zinsen auch Existenzen (Firma und Mitarbeiter und deine selbst) bedroht sind.
Dabei immer betonen das Zahlungswille vorhanden ist - mache ich
eigentlich nicht so gerne wegen der Neutralität, aber um was für eine Kasse handelt es sich denn - je größer um so eher die Chance einer Übereinkunft.
Gruss
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Weiher @, Lübz, Freitag, 03.02.2012, 01:31 (vor 4473 Tagen) @ Bankrott

Hallo, dein Eintrag trifft den Nagel auf dem Kopf, ganz so hoch sind meine Beträge nicht aber ähnlich so, für Unternehmer kann das wirklich das "Aus" sein.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Melliand, Mittwoch, 28.03.2012, 22:13 (vor 4418 Tagen) @ Weiher

Meines Wissens sind die Krankenkassen gehalten spätestens nach dem 3. Beitragsrückstand die Zwangsvollstreckung einzuleiten?

Wie lange darf eine Krankenkasse unter Berücksichtigung der derzeitigen oder ehemaligen Gesetzeslage Beiträge maximal auflaufen lassen?

Ist es gesetzlich zulässig, daß Beiträge über einen Zeitraum von mehreren Jahren auflaufen, oder liegt hier ein schuldhaftes Kassenversäumnis vor?

kann das Auflaufenlassen von Beiträgen über einen Beitragszeitraum von 3 Monaten hinaus als stillschweigende Stundung intrpretiert werden?

muss die Krankenkasse den säumigen Zahler explizit auf die Höhe und Fortschreibung der Säumnisgebühren hinweisen?

Die Beantwortung dieser Fragen wäre vor dem 5% Aspekt wichtig zu wissen.

Melliand

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.03.2012, 05:43 (vor 4418 Tagen) @ Melliand

Hochinteressante Fragestellungen Melliand, allerdings auf welcher Rechtsquelle im SGB fußt die Aussage im Eingangssatz oder ist es eine Vermutung?

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Melliand, Donnerstag, 29.03.2012, 19:30 (vor 4417 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl

Der Eingangssatz beruht einerseits auf der Äusserung eines AOK-Mitarbeiters, der mir im Zuge der jährlichen Prüfung der Beitragsmeldungen des Arbeitgebers in einem zwanglosen Gespräch erwähnt hat, daß die Krankenkassen bei einem Beitragsrückstand des Arbeitgebers von 3 Monaten gehalten sind Konkursantrag zu stellen (also auch hier eine 3 Monatsfrist- was im Zuge von Konkurs- oder Insolvenzrechtes auch begründet ist), andererseits auf der gängigen Praxis, daß bei einem selbständig freiwillig versicherten Mitglied und einem Rückstand von 3 Monaten in der Regel mit einer Vollstreckungsankündigung des zuständigen Zollamts zu rechnen ist.

Der Hintergrund für die Fragen nun aus nichtjuristischer Sicht:

Wenn für die Kassen eine derartige Rechtspflicht besteht, um so verfahren zu müssen, dürfte ein Beitragsrückständ allenfalls für die ersten drei Monate mit einer Säumnisgebühr von 11% (1% + 5% + 5%) vom Beitragsbetrag betragen. Danach müsste der Rückstand in die Vollstreckung gegeben werden und dürfte hernach incl. der Säumnisgebühren nicht mehr bestehen.

Um ein Beispiel zu nennen (was hinlänglich bekannt ist):

Bei einem Beitragsrückstand 300,00 EUR fällig am 15.9. 2009 würden am 16.9.2009 3,00 EUR Säumnisgebühr fällig. Am 16.10.2009 zusätzliche 15,00 EUR und am 16.11.2009 abermals 15,00 EUR - insgesamt also 33,00 EUR.
Bei weiterer Fortschreibung wären somit bis März 2012 also zusätzlich 30x15,00 Euro = 450,00 + 3,00 EUR Säumnisgebühren entstanden, die eigentlich nicht entstehen dürften, da ja scheinbar eine Verpflichtung zur Zwangsvollstreckung nach 3 Monaten besteht.
D.h. die Säumnisgebühren müssten bei dann auch bei 45,00 EUR gekappt werden. Wenn dann auch noch Folgebeiträge in diesem Zeitraum unbeglichen sind, müssten auch diese bei einer Vollstreckungspflicht ebenfalls jeweils bei 45,00 EUR gekappt werden.

Auf welche Rechtsgrundlage kann sich die Krankenkasse stützen, wenn sie Beiträge über diesen Zeitraum unbemahnt als Aussenstände führt ohne auf die Rechtsfolgen aufmerksam zu machen, bzw. auf welche unterlassene Rechtspflicht kann sich der betroffene Säumige berufen?

Ich denke hier könnte u.U. ein Ansatzpunkt für den in den Threads angeführten "Wucherzins" zu suchen sein

Melliand

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Czauderna, Donnerstag, 29.03.2012, 21:12 (vor 4417 Tagen) @ Melliand

Hallo,

"Wenn für die Kassen eine derartige Rechtspflicht besteht, um so verfahren zu müssen, dürfte ein Beitragsrückständ allenfalls für die ersten drei Monate mit einer Säumnisgebühr von 11% (1% + 5% + 5%) vom Beitragsbetrag betragen. Danach müsste der Rückstand in die Vollstreckung gegeben werden und dürfte hernach incl. der Säumnisgebühren nicht mehr bestehen."

also, ich habe jetzt gerade keine Rechtsgrundlage zur Hand, weiß aber, dass die Vollstreckungsstelle die Weiterberechnung der Säumniszuschläge in eigener Regie für die Dauer der Vollstreckung vornimmt.

Gruß
Czauderna

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Melliand, Donnerstag, 29.03.2012, 22:54 (vor 4417 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

Es mag sogar rechtens sein, daß die Vollstreckungsstelle die Fortschreibung der Säumnisgebühren vornehmen muß, bis der säumige Betrag vollständig getilgt ist - hiervon gehe ich sogar aus.

Ein Lösungsansatz für das genannte Beispiel sollte allerdings darin fussen, daß eine Antwort, in der Frage zu finden ist:

Muss sich die Krankenkasse nicht gleichfalls ein Versäumnis vorwerfen lassen, wenn sie erst nach 31 Monaten - wie im Beispiel - die Vollstreckungsbehörde mit der Beitreibung beauftragt, aber stattdessen die Säumnisgebühren mit 60 % p.a. fortschreibt, oder ist gesetzlich der maximal zulässige Säumniszeitraum begrenzt, nachdem er der Vollstreckungsstelle übergeben werden muss? Hieraus würden sich dann evtl. m.E. auch eine weitere Gegenargumentation gegenüber übermäßig aufgelaufenen Säumnisgebühren ableiten lassen. Besteht nicht sogar eine Schadensbegrenzungspflicht?

Mit anderen Worten wenn die Säumnisfrist 3 Monate nicht übersteigen darf, dürfte auch die Säumnisgebühr bis zur Übergabe an die Vollstreckungsstelle auch nur 11% vom Säumnisbetrag betragen, da ein längerer Säumniszeitraum gar nicht zulässig ist - unabhängig davon wie die Säumnisgebühren von der Vollstreckungsstelle weiterbehandelt werden.

Angelehnt an das Beispiel - Unfall bei Fahren ohne Führerschein, in welchem auch alle weiteren Schuldzuweisungen darauf zurückgeführt werden, daß der Unfall gar nicht hätte passieren dürfen, weil das betreffende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gar nicht an diesem Ort hätte sein dürfen.

Übertragen
Melliand

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 30.03.2012, 05:28 (vor 4417 Tagen) @ Melliand

Alles schon klar. Warum hast Du aber den Sachbearbeiter der AOK nicht nach der Rechtsquelle gefragt, sprich ihn doch bitte einfach nochmal an und teile der gespannt wartenden Gemneinde das Ergebnis mit, falls nicht RHW oder unsere GKVlerin noch was beisteuern können.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Melliand, Sonntag, 01.04.2012, 16:50 (vor 4414 Tagen) @ Joachim Röhl

Dann werde ich mal weiterrecherchieren - kann aber ein paar Tage dauern

Melliand

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Hella @, Dienstag, 26.02.2013, 22:06 (vor 4083 Tagen) @ Gast aus dem Norden

"...und das kostenlose Sozialgerichtsverfahren in Anspruch nehmen."

Was soll denn dieser Quatsch?!

Die Richter, nehmen sie ihr Amt ernst, können doch das Gesetz nicht ändern!
(Sie sollten sich aber weigern, nach derart bösartigen, unrechtsstaatlichen Vorschriften und Prinzipien zu urteilen!


)

Der Kläger KANN in diesem Unrechtssystem nur verlieren!
Das Gesetz ist so beschaffen!
(Gut, 2% läßt man mit Tricks und per "Verfahrensfehler" vielleicht mal gewinnen, damit das Heer der über den Tisch Gezogenen glaubt, man habe eben nur persönlich Pech gehabt - das ist ja der Trick, der auf der Naivität und kindlichen Einfalt der Bevölkerung aufbaut und deshalb seit Jahrzehnten "bestens" funktioniert.)


Die Zwangsversicherung aber IST ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und an Zynismus nicht mehr zu überbieten, denn:

- Der Mensch hat für seine bloße Existenz zu zahlen - ob er will oder nicht. Damit wird er vom frei entscheidenden Subjekt zum Objekt, zur Sache entmenschlicht, die selbst nicht mehr entscheiden kann (außer aus dem Leben zu treten!!), über die aber ansonsten grundsätzlich und existenziell der Gesetzgeber und seine Handlanger ("Erfüllungsgehilfen") selbstherrlich entscheiden.

- Das Unrecht wird institutionell geschaffen und durchgesetzt,

- es sind bereits Tote infolge dieses Unrechtes (SGB) zu beklagen,
- es wurde vorsätzlich geschaffen und wird auch dann noch aufrechterhalten, wenn die Schäden bereits eingetreten sind.


Auch wenn es sich niemand traut, öffenlich auszusprechen - aus Feigheit und falschverstandenem Überlebenstrieb:
(Ein Freund sagte neulich zu mir leise und ängstlich: Du solltest nicht vergessen, wir haben es hier bei dieser unmenschlichen Politik nach aller historischer und gegenwärtiger Erfahrung letztlich mit Mördern zu tun. Ich sagte: Ebendeshalb müssen wir etwas tun!)

Wer solche Gesetze auch nur erarbeitet, geschweigedenn verabschiedet und in Kraft setzt, und/oder durchsetzt, begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Es sind Leute, die das Rechtsstaatsprinzip und alle bürgerlichen und freiheitliche Werte vorsätzlich(!) mit Füßen treten. (Vorsätzlich deshalb, weil es ja von allen Seiten Kritik hagelt, die von den Verantwortlichen einfach negiert wird.)

Das sind keine "Fehler"! Das ist Vorsatz und Schädigungsabsicht von Leuten, die Krieg gegen das eigene Volk führen, weil sie sich seit Jahrhunderten bestehenden, international operierenden, kriminellen Vereinigungen und Ideologen angedient haben, oder von ihnen korrumpiert werden.
Das ist Regierungsmäßig organisierter Hochverrat und dies nicht nur in dieser Angelegenheit, sondern in Hunderten anderen ebenso.
Kein einziges Rechtsgebiet, wo nicht ähnliche Mißstände und Infamien zu beklagen wären!

Wann endlich bekommen die verschlafenen und biertrinkenden Deutschen, wann endlich bekommen die Europäer mit, daß gegen sie der infamste Coup aller Zeiten läuft?
Sie haben sich in zwei Weltkriege treiben lassen und zu gegenseitigen Mördern machen lassen und nun lassen sie sich wiederum massenweise in den eigenen Untergang treiben?
Was ist los mit "den Deutschen", "den Europäern"?!


Wann bekommen die Völker Europas mit, daß Banditen ihnen an den Lebensnerv wollen?!


Ein "französischer" Politiker brachte es neulich auf den Punkt: Das ist wie Versailles, nur daß wir diesmal dafür keinen Krieg führen müssen."

Wen er mit "wir" meinte, verschwieg er. Den sprichwörtlichen "kleinen Mann" jedenfalls KONNTE er damit nicht gemeint haben, denn die "EU-Politik", jenes zutiefst antidemokratische Konstrukt aus organisierter Kriminalität und Demagogie, Medienmißbrauch und verdeckter, wie offener Gewalt, trifft den kleinen Mann in ALLEN Ländern Europas am Lebensnerv, an der Existenz und am familiären Fortbestand.
Diese Politik ist summa summarum: Völkermord. Völkermord an den europäischen Ethnien. Es ist die Fortsetzung der Vernichtungspolitik zweier Weltkriege mit raffinierteren und leiseren Mitteln - auch denen der Verwaltung!

Und:
Die Wölfe sind unter uns! Europaweit.

Nicht selten in Gestalt jener "netten" Krankenkassenmitarbeiterin, die mit einem eiskalten Lächeln und dem "entschldigenden" Hinweis auf das geltende Gesetz (Recht kann man's ja nicht nennen!) Ihre ganze Familie ausrottet, indem sie stur nach Gesetz Entscheidungen trifft, die dafür sorgen, daß Sie nie wieder schuldenfrei sein werden und nie eine eigene, neue Familie gründen können, nie ihre eigenen Kinder selber aufziehen und ernähren können!

Es sind Leute, denen jegliches Rechtsbewußtsein, jegliche Menschlichkeit, jedes Gefühl für Angemessenehit, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit abgehen und die nichts anderes sind als die gleichen kaltschnäuzigen Paragrafen- und Formalienreiter ohne jegliches Verantwortungsbewußtsein für den Einzelfall und für das Gemeinwesen (sonst legten sie ihre schmutzige Arbeit nieder und stünden jeden Tag vor dem Kanzleramt und protestierten!) und nur ihrem eigenen, vermeintlichen Wohle zugetan, die einst schon mit gleicher sturen Kaltschnäuzigkeit und ohne jegliche menschliche Regung Auschwitz organisierten.
Heute nun schickt man die Leute nicht mehr ins Gas, sondern sorgt per lebenslanger Zwangsversicherung und damit über den eigenen Tod der Betroffenen hinaus (!) )auf das Erbe und damit die Erben übergehenden Zwangsschuld, daß sich die Opfer des Gesetzgebers "möglichst rechtzeitig" selber umbringen, um wenigstens vielleicht noch ihre Kinder vor Dauerschulden zu bewahren. Man spart gegenüber früher, heute also selbst noch das Gas.

Nein, diese Schreibtischtäter, jene schmierigen und willfährigen Handlanger offensichtlichen(!) Unrechtes, sind alles andere als harmlos und sie verrichten ihr mörderisches Werk auch noch nach dem 8. Mai 1945 bis heute! Generation für Generation.
Sie sind ja auch noch nie richtig belangt und abgeurteilt worden, haben also Grund, sich sicher zu fühlen!
Das ist das historische Versäumnis der europäischen Völker für das sie nun einen hohen Preis zahlen.

Die Deutschen aber hat ihre eigene, unaufgearbeitete Geschichte ein weiteres mal eingeholt.
Hella

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

norbert foeckeler @, Montag, 08.04.2013, 00:34 (vor 4043 Tagen) @ Hella

Warum stehen diese zwei Beiträge von Hella am Ende, obwohl sie zeitlich in der Mitte anzusiedeln wären?

Diese Frage ergeht an den Administrator.

Sie dürfen mir gerne über meine e-Mail antworten.

n.f.

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

admin ⌂ @, Braunschweig, Montag, 08.04.2013, 08:50 (vor 4042 Tagen) @ norbert foeckeler

Guten Morgen,

unser Forum hat eine Baumstruktur, sodass Sie sehen können, wer auf welchen Eintrag geantwortet hat. Die Zeit des Eintrags spielt bei der Reihenfolge der Anzeige der Beiträge nur dann eine Rolle, wenn die Antworten auf den gleichen Beitrag erfolgten.

Als Ergänzung werden im Kasten rechts die letzten 20 Beiträge in Eintragungsreihenfolge aufgelistet.

Gruß,
die Redaktion

Re: Säumniszuschlag- Wucherzins

Hella @, Dienstag, 26.02.2013, 23:02 (vor 4083 Tagen) @ Czauderna

Das ist keine "Verunglimpfung" sondern berechtigte, sachliche und höchst nötige Kritik, denn:

Auch Krankenkassenmitarbeiter haben nur dann die Gesetze zu befolgen und anzuwenden, wenn diese zweifelsfrei rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen.

Sollten Sie da Zweifel haben, rate ich Ihnen dringend, die in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zum Thema Befehlsnotstand, Rechtsnotstand und "Rechtslage" gemachten, seither als juristische Grundsätze international geltenden Ausführungen zu lesen und zu verstehen.

Sie haben kein Recht, sich auf Gesetze zu berufen, geschweigedenn diese durchzusetzen, wenn diese Gesetze offensichtlich selbst den primitivsten und grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen und zuwiderlaufen, wie im Falle der Vorschriften rund um diese "Zwangsversicherung".

Das hier ist kein Spaß, sondern für viele Betroffene mittlerweile tödlicher Ernst!


Daß der Mensch aufgrund seines bloßen Vorhandenseins zum Schuldner gemacht wird, ohne ihm eine Entscheidungsfreiheit zu lassen - wer eine solche Vorschrift nicht ohne weiteres als rechtsstaatsfeindlich und verfassungsfeindlich erkennt, KANN nur selber ein Verfassungsfeind und ein Rechtsstaatsfeind sein.

Es steht Ihnen als Angehörigem einer Institution frei, im Wege der Anregung und/oder Durchsetzung einer Normenkontrollklage die entstandene unrechtsstaatliche Situation bereinigen zu helfen, aber Sie haben kein Recht, aus Feigheit, oder Faulheit oder Amtspflichtvergessenheit offensichtliches Unrecht auf die Bürger abzuwälzen!

Hella

Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

tom @, berlin, Mittwoch, 17.07.2013, 11:38 (vor 3942 Tagen) @ Czauderna

weil es fair ist!
jeder sollte seine beiträge bezahlen.
ich habe aus einer zeit der selbstständigkeit wo ich mich nicht richtig informiert habe und nicht wusste das ich versichungspflichtig bin und mir sogar meine krankenkasse die kündigung meines versicherungsschutzs bestätigt hat 5756€ beitragsrückstände wo sich die säumniszuschläge schon auf 4400€ gehäuft haben obwohl ich mit hartz4 immernoch 150€ raten zahle.

ist das fair?:-|

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

marco casula @, geldern, Dienstag, 13.08.2013, 17:54 (vor 3915 Tagen) @ Rother Wolfgang

ist es für mich möglich,rückwirkend,seit inkrafttretung der prozentminderung..die differenz erstattet bzw.erlassen zu bekommen?

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Czauderna, Dienstag, 13.08.2013, 18:54 (vor 3915 Tagen) @ marco casula

ist es für mich möglich,rückwirkend,seit inkrafttretung der prozentminderung..die differenz erstattet bzw.erlassen zu bekommen?

Hallo,
so, wie es z.Zt. aussieht, kannst du dies für noch nicht bezahlte Rückstandzeiträume zwischen Beginn der Mitgliedschaft und deiner Meldung bei der Kasse beantragen, und nicht nur die Säumniszuschläge, sondern auch die Beiträger an sich (wenn es noch mindestens drei zusammenhängende Monate sind). Endgültig kann das aber jetzt noch nicht gesagt werden - dafür muss erst die Durchführungsbestimmung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vorliegen, also abwarten.
Gruss
Czauderna

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Steve @, Montag, 27.04.2015, 00:02 (vor 3294 Tagen) @ Czauderna

Gibt es schon etwas neues in der ganzen Angelegenheit?

Ich war selbständig und habe nicht genug Geld erwirtschaftet um davon selbst eine Versicherung zu bezahlen. War mir selbst auch immer nicht ganz sicher ob nun Versicherungspflicht besteht oder nicht, da es ja lange unterschiede zwischen Privaten und Selbständigen gab und sich die Gesetze auch mehrmals verändert haben.

Ende 2014 bin ich in die Privatinsolvenz gegangen, wegen Schulden aus der Selbständigkeit. Vor kurzem habe ich mich beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet und werde wohl Hartz4 bekommen. Nun muss ich mich versichern und werde wohl wieder in die AOK gehen, bei der ich vor vielen Jahren zuletzt versichert war.

Habe bei der beantragung der Insolvenz auch die AOK Beiträge mit angegeben. Die Krankenkasse ist nun aber der Meinung das die Schulden bei der Kasse nicht zur Insolvenz gehören, da die Schulden erst entstehen, wenn ich nun wieder eintrete in die Kasse.

Kann mir jemand sagen was ich nun machen soll? Gibt es noch Hoffnung irgendwann wieder schuldenfrei zu werden?

Vielen Dank für evtl. Antworten, Ideen, Tipps...

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

GKVler, Montag, 27.04.2015, 19:39 (vor 3293 Tagen) @ Steve

grundsätzlich ist es nach wie vor so, dass du die Beiträge und Säumniszuschläge nachzahlen musst. Bei dir kommt aber die Insolvenz dazu - und dass du zuerst die Insolvenz beantragt hast und dich erst später bei der Kasse gemeldet hast - hier kommt es neben dem Insolvenzrecht darauf an, wann die Versicherung genau begonnen hat, wenn die Beiträge fällig waren usw. - das kann dir hier ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts niemand beantworten.

in dem Fall würde ich mich beraten lassen - sprich entweder mit deinem Insolvenzverwalter oder kümmere dich um einen Rechtsberatungsschein, dann kannst du dich kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Du erhälst ihn in der Regel beim Amtsgericht - am besten rufst du vorher an, vereinbarst einen Termin und fragst nach, welche Unterlagen benötigt werden.

viel Glück!

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Steve @, Dienstag, 28.04.2015, 23:27 (vor 3292 Tagen) @ GKVler

Die Nachzahlungen werden erst noch fällig sobald ich wieder in der AOK bin. Momentan wird mein Antrag auf Arbeitslosengeld II ja noch vom Jobcenter bearbeitet (dauert laut Aussage des Jobcenters 2 bis 6 Wochen). Sobald ich Leisungen bekomme, benötige ich eine Bestätigung für die Krankenkasse, das die Kosten übernommen werden (laut AOK). Erst dann bin ich wieder in der GKV und die Strafbeiträge werden fällig.

Wie sieht das eigentlich in meinem Fall aus mit den Nachzahlungen. Maximal werden mir dann doch die letzten 6 Jahre berechnet, da bei mir ein sehr langer Zeitraum berechnet werden müsste, oder? Bin ich selbst eigentlich verpflichtet der Kasse Auskünfte über meine Umsätze/Gewinne/Verdienste zu geben (Mitwirkungspflicht)? Was ist wenn ich dazu garkeine genauen Angaben machen kann? Wird man dann wie vom Finanzamt geschätzt? Oder wie funktioniert das?

Kann ich der Krankenkasse (AOK) einen Vergleich vorschlagen und beispielsweise eine Sofortzahlung von 1000 Euro anbieten, damit der Fall erledigt ist (entweder in Raten zahlbar oder ich leihe mir das Geld dann)? Da die Kasse am sonsten garnichts oder erst nach Jahren etwas an Geld bekommen würde?

Vielen Dank schonmal für die erste Antwort @ GKVler.

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

Simone, Mittwoch, 29.04.2015, 07:55 (vor 3291 Tagen) @ Steve

Was ist wenn ich dazu garkeine genauen Angaben machen kann? Wird man dann wie vom Finanzamt geschätzt? Oder wie funktioniert das?

Wenn Du keine eindeutigen Unterlagen lieferst, wirst Du geschätzt. In der Regel wird dann vom Höchstsatz ausgegangen (ca. 635 Eurü pro Monat).

Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand

GKVler, Mittwoch, 29.04.2015, 20:05 (vor 3291 Tagen) @ Steve

Die Nachzahlungen werden erst noch fällig sobald ich wieder in der AOK bin. Momentan wird mein Antrag auf Arbeitslosengeld II ja noch vom Jobcenter bearbeitet (dauert laut Aussage des Jobcenters 2 bis 6 Wochen). Sobald ich Leisungen bekomme, benötige ich eine Bestätigung für die Krankenkasse, das die Kosten übernommen werden (laut AOK). Erst dann bin ich wieder in der GKV und die Strafbeiträge werden fällig.

Es sind keine Strafbeiträge, sondern Säumniszuschläge - und die entstehen kraft Gesetz durch Fristablauf. Auch die Beiträge entstehen grundsätzlich nicht erst, wenn du den Antrag stellst, sondern schon früher.


Wie sieht das eigentlich in meinem Fall aus mit den Nachzahlungen. Maximal werden mir dann doch die letzten 6 Jahre berechnet, da bei mir ein sehr langer Zeitraum berechnet werden müsste, oder? Bin ich selbst eigentlich verpflichtet der Kasse Auskünfte über meine Umsätze/Gewinne/Verdienste zu geben (Mitwirkungspflicht)? Was ist wenn ich dazu garkeine genauen Angaben machen kann? Wird man dann wie vom Finanzamt geschätzt? Oder wie funktioniert das?

wenn du keine keine Unterlagen vorlegst, werden die Beiträge aus der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet - du zahlst also die Höchstbeiträge - aus dem § 240 SGB V:

sofern und solange Mitglieder Nachweise über die beitragspflichtigen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorlegen, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze

Kann ich der Krankenkasse (AOK) einen Vergleich vorschlagen und beispielsweise eine Sofortzahlung von 1000 Euro anbieten, damit der Fall erledigt ist (entweder in Raten zahlbar oder ich leihe mir das Geld dann)? Da die Kasse am sonsten garnichts oder erst nach Jahren etwas an Geld bekommen würde?

wenn, dann lass das einen Rechtsanwalt machen!!! und sprich vorher mit deinem Insolvenzverwalter

kredit

Credit Financier Home @, USA, Dienstag, 09.05.2017, 06:33 (vor 2551 Tagen) @ GKVler

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