wartefrist trotz schulausbildung ? (Krankenkassenrecht)

andi @, Mittwoch, 13.11.2002, 07:15 (vor 7841 Tagen)

Hallo,
ich war die letzten 2 jahre in schulischer weiterbildung und deswegen bei meiner frau mitversichert. nun habe ich wieder seit oktober 2002 eine arbeitsstelle angetreten und bin selbst versichert. kann ich nun auch wechseln ( mit 2 monaten frist) oder muss ich jetzt 18 monate warten ? vielen dank schonmal für eure antworten

RE: wartefrist trotz schulausbildung ?

Joe-K7 @, Mittwoch, 13.11.2002, 09:23 (vor 7841 Tagen) @ andi

Hi Andi,

auch wenn ich kein Experte bin, so wuerde ich aus den ges. Vorschriften folgendes lesen:

1. Wahlmoeglichkeit bei Eintritt ins Berufsleben, d.h. bei Dir zu Oktober 2002.
2. Danach (seit dem 1.1.2002,gueltige) 18 monatige Bindungsfrist, anschliessend zwei monatige Kuendigungsfrist.
3. Sonderkuendigungsrecht bei Beitragssatzerhoehung (zwei Monate).

Konkret bei Dir heisst das, Da Du am 1.10.2002,einer Krankenkasse ""beigetreten"" bist, musst Du wohl dort auch 18 Monate bleiben, insofern keine Beitragserhoehung erfolgt, die das Sonderkuendigungsrecht erlaubt.

Gruss,
Joe

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