Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)

Karsten.L, Donnerstag, 16.05.2002, 17:59 (vor 8021 Tagen)

Meine Freundin ist freiwillig versichert und wollte ab 1.7. in die PKV.
Haben im April gekündigt zum 30.6.
Krankenkasse schreibt: kann erst zum 31.07., das schreiben soll erst am 3.5. eingegangen sein.
Was nun?

RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung?

Casablanca @, Freitag, 17.05.2002, 22:29 (vor 8020 Tagen) @ Karsten.L

Eingang bei der Kasse gilt, also der Moment, wo die Kasse Kenntnis von der Kündigung erhalten hat (spätestens drei Tage nach Aufgabe).

RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung?

Karsten.L, Samstag, 18.05.2002, 14:29 (vor 8020 Tagen) @ Casablanca

was meinst du mit spätestens drei tage nach aufgabe?
d.h., wenn ich bspw. am 20. abgeschickt habe, gilt die kündigung spätestens am 23. als angekommen?

RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung?

Joey @, Sonntag, 19.05.2002, 14:27 (vor 8019 Tagen) @ Karsten.L

Ich denke er meint die Zustellungsfrist nach dem SGB X!
Es gilt der Eingangstag bei der jeweiligen KK. Sollten mehr als drei Tage Frist zwischen Absendung und Eingang bei der KK sein, liegt die Nachweispflicht jedoch beim Absender. Kann die Briefaufgabe nachgewiesen werden, gilt als spätester Eingang diese Drei-Tage-Frist!
Kündigungen am besten vorab per Fax und als Einschreiben mit Rückschein versenden, dann kann eigentlich nichts schiefgehen!

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